Alcatel SEL Spruchstellenverfahren
25.04.02 09:15
Ad hoc
Das Spruchstellenverfahren mehrerer Antragsteller gegen die Alcatel SEL AG (WKN 661900) und die Alcatel Deutschland GmbH ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in der zweiten Instanz, auf Vorschlag des Gerichts einvernehmlich beendet worden. Die am 17. April 2002 vom Gericht protokollierte Einigung, die am 24. April 2002 wirksam geworden ist, sieht vor, dass abweichend vom Beherrschungsvertrag aus dem Jahr 1996 die angemessene Abfindung für jede ursprüngliche 50,-- DM-Aktie der Alcatel SEL AG sich auf den Betrag von 260,-- DM (132,94 Euro) zuzüglich 2% Zinsen über dem Diskontsatz (ab dem 1.1.1999 2% über dem Basiszinssatz) der Deutschen Bundesbank seit dem 21.8.1996 beläuft und dass ferner die angemessene Ausgleichszahlung für jede frühere 50,-- DM-Aktie 13,63 DM (6,97 Euro) beträgt. Für frühere 100,-- DM- bzw. 1.000,-- DM-Aktien gilt entsprechend der doppelte bzw. zwanzigfache Wert der vorstehend genannten Beträge.
08.04.03
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