WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
24.09.25 09:34
#12151
CEOWengFineA.
Dagobert
Ich habe mir seinerzeit die Möglichkeit einräumen lassen, über die Börse Aktien der WFA AG für die WFA AG selbst zurückzukaufen. Das kann ich erst einmal bis zum Jahresende machen. Dies aber natürlich nicht im Umfeld der Bekanntgabe von Ergebnissen (die noch nicht komplett sind). Weitere Veröffentlichungen dazu muss es nicht geben.
24.09.25 11:13
#12152
simplify
@smaria
Dass eine Verlegung der ArtXX von der Schweiz nach Deutschland nicht möglich ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Eine Eingliederung in die Weng Fine ArtAG ist aber möglich. Dass eine Verlegung der ArtXX aus der Schweiz nach Deutschland nicht möglich sein soll widerspricht dem gesunden Menschenverstand.
Verstehe ich nicht.
Ggf. könnte man dann ja eine ArtXX AG als Mantel in Deutschland gründen und dann die ArtXX Schweiz in diese einlegen bzw. eingliedern.
Wenn das der bevorzugte Weg ist, dann sollte es doch möglich sein zwei separate Gesellschaften beizubehalten.
Nur darum ging es mir. Ich denke das konnte man auch rauslesen. Alles andere habe ich nie gesagt. Ist eine Unterstellung von Weng.
Eine Eingliederung in die Weng Fine ArtAG ist aber möglich. Dass eine Verlegung der ArtXX aus der Schweiz nach Deutschland nicht möglich sein soll widerspricht dem gesunden Menschenverstand.
Verstehe ich nicht.
Ggf. könnte man dann ja eine ArtXX AG als Mantel in Deutschland gründen und dann die ArtXX Schweiz in diese einlegen bzw. eingliedern.
Wenn das der bevorzugte Weg ist, dann sollte es doch möglich sein zwei separate Gesellschaften beizubehalten.
Nur darum ging es mir. Ich denke das konnte man auch rauslesen. Alles andere habe ich nie gesagt. Ist eine Unterstellung von Weng.
24.09.25 11:29
#12153
simplify
Sitzverlegung
Das sagt die KI zu dieser Problematik. Bin da zugegebener Maße etwas überrascht. Dennoch müsste es da Möglichkeiten geben. Wenn die ArtXX AG in die Weng Fine Art AG eingegliedert werden kann, dann müsste man die ArtXX AG auch in eine separate AG eingliedern können.
Möglicher Weise habe ich Herrn Weng etwas unrecht getan. Dennoch war doch aus meinem Beitrag ersichtlich, dass mir die Problemstellung der Sitzverlegung von der Schweiz nach Deutschland nicht bewusst war.
Ich habe nie verlangt, dass die WFA auf ungesetzlicher Ebene zu unrealistischen Preisen die ArtXX Aktionäre rauskauft. Das ist und bleibt eine Unterstellung von Weng.
Dass es hier gar keine Möglichkeiten gibt den Status als separate AG beizubehalten glaube ich nach wie vor nicht. Wird vielleicht etwas aufwendiger.
Ja, eine AG aus der Schweiz kann grundsätzlich in Deutschland verlegt werden, allerdings nicht als reine Sitzverlegung im Sinne einer Umwandlung, sondern als formwechselnde Sitzverlegung mit Änderung der Rechtsform. Nach der deutschen Rechtsprechung verliert die schweizerische AG als juristische Person ihren Status mit der Verlegung des Verwaltungssitzes nach Deutschland und wird als deutsche Personengesellschaft behandelt, was einen Wechsel der Rechtsform erfordert. Dieser Prozess beinhaltet die Anpassung an deutsche Gründungsvorschriften und kann durch die Gründung einer deutschen Zielgesellschaft oder eine grenzüberschreitende Verschmelzung erfolgen.
Der Prozess und die Folgen:
Wegfall des schweizerischen Status: Wenn der Verwaltungssitz einer in der Schweiz gegründeten AG nach Deutschland verlegt wird, verliert die Gesellschaft in Deutschland ihren Status als juristische Person und wird nach deutschem Recht als Personengesellschaft behandelt.
Formwechselnde Sitzverlegung: Eine solche Verlegung ist rechtlich eine formwechselnde Sitzverlegung. Das bedeutet, die AG muss nach dem Schweizer Recht die Voraussetzungen für eine solche Verlegung erfüllen und das ausländische Recht (in diesem Fall das deutsche Recht) muss diese Fortsetzung ermöglichen.
Anpassung an deutsches Recht: Die Gesellschaft muss sich dann an die deutschen Gründungsvorschriften anpassen, was die Erfüllung deutscher Regelungen zum Mindestkapital und anderen Anforderungen der neuen Rechtsform einschließt.
Gängige Vorgehensweise: Um die Umwandlung zu ermöglichen, kann die schweizerische AG eine deutsche Zielgesellschaft gründen. Eine andere gängige Methode ist die Verschmelzung einer deutschen Gesellschaft mit der schweizerischen AG.
Wichtige Aspekte:
Sitztheorie: Das deutsche Bundesgericht hat die sogenannte "Sitztheorie" bestätigt, wonach für Schweizer Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland der Status und die Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht beurteilt werden.
Gläubigerschutz: Sowohl für die Emigration (Verlegung aus der Schweiz ins Ausland) als auch für die Immigration (Verlegung in die Schweiz) gibt es im Schweizer Recht spezielle Vorkehrungen zum Schutz der Gläubiger.
Praxis: Diese Art der grenzüberschreitenden formwechselnden Sitzverlegung ist ein etabliertes Mittel, um die europäische Mobilität für Unternehmen zu ermöglichen, ohne auf den Weg über eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder eine Umstrukturierung zurückgreifen zu müssen
Möglicher Weise habe ich Herrn Weng etwas unrecht getan. Dennoch war doch aus meinem Beitrag ersichtlich, dass mir die Problemstellung der Sitzverlegung von der Schweiz nach Deutschland nicht bewusst war.
Ich habe nie verlangt, dass die WFA auf ungesetzlicher Ebene zu unrealistischen Preisen die ArtXX Aktionäre rauskauft. Das ist und bleibt eine Unterstellung von Weng.
Dass es hier gar keine Möglichkeiten gibt den Status als separate AG beizubehalten glaube ich nach wie vor nicht. Wird vielleicht etwas aufwendiger.
Ja, eine AG aus der Schweiz kann grundsätzlich in Deutschland verlegt werden, allerdings nicht als reine Sitzverlegung im Sinne einer Umwandlung, sondern als formwechselnde Sitzverlegung mit Änderung der Rechtsform. Nach der deutschen Rechtsprechung verliert die schweizerische AG als juristische Person ihren Status mit der Verlegung des Verwaltungssitzes nach Deutschland und wird als deutsche Personengesellschaft behandelt, was einen Wechsel der Rechtsform erfordert. Dieser Prozess beinhaltet die Anpassung an deutsche Gründungsvorschriften und kann durch die Gründung einer deutschen Zielgesellschaft oder eine grenzüberschreitende Verschmelzung erfolgen.
Der Prozess und die Folgen:
Wegfall des schweizerischen Status: Wenn der Verwaltungssitz einer in der Schweiz gegründeten AG nach Deutschland verlegt wird, verliert die Gesellschaft in Deutschland ihren Status als juristische Person und wird nach deutschem Recht als Personengesellschaft behandelt.
Formwechselnde Sitzverlegung: Eine solche Verlegung ist rechtlich eine formwechselnde Sitzverlegung. Das bedeutet, die AG muss nach dem Schweizer Recht die Voraussetzungen für eine solche Verlegung erfüllen und das ausländische Recht (in diesem Fall das deutsche Recht) muss diese Fortsetzung ermöglichen.
Anpassung an deutsches Recht: Die Gesellschaft muss sich dann an die deutschen Gründungsvorschriften anpassen, was die Erfüllung deutscher Regelungen zum Mindestkapital und anderen Anforderungen der neuen Rechtsform einschließt.
Gängige Vorgehensweise: Um die Umwandlung zu ermöglichen, kann die schweizerische AG eine deutsche Zielgesellschaft gründen. Eine andere gängige Methode ist die Verschmelzung einer deutschen Gesellschaft mit der schweizerischen AG.
Wichtige Aspekte:
Sitztheorie: Das deutsche Bundesgericht hat die sogenannte "Sitztheorie" bestätigt, wonach für Schweizer Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland der Status und die Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht beurteilt werden.
Gläubigerschutz: Sowohl für die Emigration (Verlegung aus der Schweiz ins Ausland) als auch für die Immigration (Verlegung in die Schweiz) gibt es im Schweizer Recht spezielle Vorkehrungen zum Schutz der Gläubiger.
Praxis: Diese Art der grenzüberschreitenden formwechselnden Sitzverlegung ist ein etabliertes Mittel, um die europäische Mobilität für Unternehmen zu ermöglichen, ohne auf den Weg über eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder eine Umstrukturierung zurückgreifen zu müssen
24.09.25 11:34
#12154
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Was sagt die KI?
Die K I sagt, dass es bei einer Sitzverlegung von der Schweiz nach Deutschland die Möglichkeit gibt die Rechtsform der AG beizubehalten. Insoweit ist es nach meinem aktuellen Wissensstand entgegen der Aussage von Weng doch möglich. Wenn das der bevorzugte Weg eigentlich ist, warum geht man ihn dann nicht?
Ja, eine AG aus der Schweiz kann nach Deutschland verlegt werden, und es gibt Wege, die Rechtsform AG beizubehalten, z.B. durch einen grenzüberschreitenden Formwechsel (Möglichkeit 1) oder durch die Gründung einer AG nach deutschem Recht und die Übernahme des Geschäftsbetriebs der schweizerischen AG (Möglichkeit 2). Der direkte grenzüberschreitende Formwechsel einer schweizerischen AG direkt nach Deutschland als AG war lange Zeit schwierig, aber durch die Rechtsprechung des EuGH gibt es nun die Möglichkeit, eine AG in Deutschland beizubehalten, ohne eine deutsche Rechtsform annehmen zu müssen.
Möglichkeit 1: Grenzüberschreitender Formwechsel über EU/EWR-Staat
Umwandlung in eine EU-/EWR-Gesellschaft: Die schweizerische AG wird zunächst in eine Gesellschaft eines EU- oder EWR-Staates umgewandelt, der grenzüberschreitende Umwandlungen mit Drittstaaten zulässt, so z.B. nach Frankreich oder Spanien.
Weiterer Formwechsel nach Deutschland: Nach dem Formwechsel in den EU- oder EWR-Staat kann die Gesellschaft dann an einer Umwandlung in eine deutsche Gesellschaft teilnehmen.
Beibehaltung der AG-Rechtsform: Durch den Wechsel in eine AG-ähnliche Rechtsform eines EU-Mitgliedstaates bleibt die Rechtsform AG weitestgehend erhalten.
Möglichkeit 2: Gründung einer neuen AG und Übernahme der Geschäftsaktivitäten
Gründung einer neuen AG in Deutschland: Es kann eine neue AG nach deutschem Recht gegründet werden.
Übernahme der Geschäftsaktivitäten: Die neu gegründete AG kann dann die Geschäftsaktivitäten der schweizerischen AG übernehmen.
Wichtige Hinweise
Beachtung des deutschen Rechts: Unabhängig von der gewählten Methode muss die AG die deutschen Gründungsvorschriften (z.B. für das Mindestkapital) und andere relevante Gesetze und Regularien beachten.
Beratung erforderlich: Angesichts der komplexen rechtlichen und steuerlichen Aspekte ist eine Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwälte oder Steuerberater dringend zu empfehlen.
Internationale Verträge: Auch internationale Verträge und das internationale Recht (z.B. das Abkommen über die Niederlassungsfreiheit) können eine Rolle spielen.
Ja, eine AG aus der Schweiz kann nach Deutschland verlegt werden, und es gibt Wege, die Rechtsform AG beizubehalten, z.B. durch einen grenzüberschreitenden Formwechsel (Möglichkeit 1) oder durch die Gründung einer AG nach deutschem Recht und die Übernahme des Geschäftsbetriebs der schweizerischen AG (Möglichkeit 2). Der direkte grenzüberschreitende Formwechsel einer schweizerischen AG direkt nach Deutschland als AG war lange Zeit schwierig, aber durch die Rechtsprechung des EuGH gibt es nun die Möglichkeit, eine AG in Deutschland beizubehalten, ohne eine deutsche Rechtsform annehmen zu müssen.
Möglichkeit 1: Grenzüberschreitender Formwechsel über EU/EWR-Staat
Umwandlung in eine EU-/EWR-Gesellschaft: Die schweizerische AG wird zunächst in eine Gesellschaft eines EU- oder EWR-Staates umgewandelt, der grenzüberschreitende Umwandlungen mit Drittstaaten zulässt, so z.B. nach Frankreich oder Spanien.
Weiterer Formwechsel nach Deutschland: Nach dem Formwechsel in den EU- oder EWR-Staat kann die Gesellschaft dann an einer Umwandlung in eine deutsche Gesellschaft teilnehmen.
Beibehaltung der AG-Rechtsform: Durch den Wechsel in eine AG-ähnliche Rechtsform eines EU-Mitgliedstaates bleibt die Rechtsform AG weitestgehend erhalten.
Möglichkeit 2: Gründung einer neuen AG und Übernahme der Geschäftsaktivitäten
Gründung einer neuen AG in Deutschland: Es kann eine neue AG nach deutschem Recht gegründet werden.
Übernahme der Geschäftsaktivitäten: Die neu gegründete AG kann dann die Geschäftsaktivitäten der schweizerischen AG übernehmen.
Wichtige Hinweise
Beachtung des deutschen Rechts: Unabhängig von der gewählten Methode muss die AG die deutschen Gründungsvorschriften (z.B. für das Mindestkapital) und andere relevante Gesetze und Regularien beachten.
Beratung erforderlich: Angesichts der komplexen rechtlichen und steuerlichen Aspekte ist eine Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwälte oder Steuerberater dringend zu empfehlen.
Internationale Verträge: Auch internationale Verträge und das internationale Recht (z.B. das Abkommen über die Niederlassungsfreiheit) können eine Rolle spielen.
24.09.25 11:35
#12155
Scansoft
Fakt ist ja
das Editionsgeschäft skaliert nicht wie erhofft, IPO ist auch vom Tisch. Gibt also berechtigterweise keinen Grund mehr hier eine eigentsändige Firma zu betreiben. Macht daher Sinn alles als Sparte wieder in die Mutter zu intgerieren. Ist natürlich böld gelaufen für uns ArtXX Aktionäre, aber gibt halt auch Ideen die scheitern oder sich deutlich schlechter entwicklen als erhofft.
24.09.25 11:45
#12156
simplify
Editionsgeschäft
Scansoft wer sagt, dass die Idee gescheitert ist? Aktuell läuft eben die gesamt Kunstbranche nicht. Wenn sich die Kunstbranche erholt dann sollte gerade das Editionsgeschäft wieder laufen. Immerhin sind die Preise ja stabil geblieben.
Das ist eine temporäre Angelegenheit. Weng selbst betont ja, dass es nicht die Frage ist ob der Kunstmarkt wieder anspringt, sondern wann.
Außerdem hat Weng die angedachte Eingliederung der ArtXX AG in die Weng Fine Art AG ja damit begründet, dass es schlich weg nicht möglich wäre eine AG von der Schweiz nach Deutschland zu verlegen.
Laut KI ist dies aber möglich.
Für mich ist die Idee auch nicht gescheitert. Aktuell funktioniert eben kein Kunstunternehmen.
Auch geht es mit um die Begründung von Weng. Laut KI kann die ArtXX AG von der Schweiz nach Deutschland verlegt werden.
Auch geht es mir darum, dass Weng mir unterstellt ich verlange, dass die Weng Fine Art auf ungesetzlicher Ebene zu überhöhten Preisen die ArtXX Aktionäre auszahlen soll.
Für jeden nachweisbar, das habe ich nie gesagt, auch nicht im Umkehrschluss.
Das ist eine temporäre Angelegenheit. Weng selbst betont ja, dass es nicht die Frage ist ob der Kunstmarkt wieder anspringt, sondern wann.
Außerdem hat Weng die angedachte Eingliederung der ArtXX AG in die Weng Fine Art AG ja damit begründet, dass es schlich weg nicht möglich wäre eine AG von der Schweiz nach Deutschland zu verlegen.
Laut KI ist dies aber möglich.
Für mich ist die Idee auch nicht gescheitert. Aktuell funktioniert eben kein Kunstunternehmen.
Auch geht es mit um die Begründung von Weng. Laut KI kann die ArtXX AG von der Schweiz nach Deutschland verlegt werden.
Auch geht es mir darum, dass Weng mir unterstellt ich verlange, dass die Weng Fine Art auf ungesetzlicher Ebene zu überhöhten Preisen die ArtXX Aktionäre auszahlen soll.
Für jeden nachweisbar, das habe ich nie gesagt, auch nicht im Umkehrschluss.
24.09.25 12:12
#12157
straßenköter
ArtXX
Bei der ArtXX hätte ich favorisiert, dass die WFA ein Kaufangebot macht, natürlich eines, das preislich zum heutigen Umfeld passt. Unabhängig vom gebotenen Preis glaube ich, dass viele sich von der nicht liquiden Aktien trennen wollen würden. Das man da vielleicht gerade einen günstigen Zeitpunkt treffen könnte, wäre angesichts der Entwicklung in den letzten Jahren möglich, aber wer will das mit Sicherheit vorhersagen . Vielleicht befinden wir uns in zwei Jahren im Krieg mit Russland und ein heutiges, mögliches Angebot wäre attraktiv gewesen.
Kleine Anekdote am Rande: Wer bei Namensaktien nicht will, dass das Unternehmen seinen Anteilsbesitz sieht, kann zur Baader Bank wechseln. Die lassen nicht eine Eintragung automatisch vornehmen und man muss sie beantragen. Und wenn man eine Eintragung beantragt hat, wird diese nach der HV wieder herausgenommen. Echt absurd. Jedenfalls kann Herr Weng meine Stücke bei der Baader Bank nicht sehen.
Kleine Anekdote am Rande: Wer bei Namensaktien nicht will, dass das Unternehmen seinen Anteilsbesitz sieht, kann zur Baader Bank wechseln. Die lassen nicht eine Eintragung automatisch vornehmen und man muss sie beantragen. Und wenn man eine Eintragung beantragt hat, wird diese nach der HV wieder herausgenommen. Echt absurd. Jedenfalls kann Herr Weng meine Stücke bei der Baader Bank nicht sehen.
24.09.25 12:16
#12158
straßenköter
@Herr Weng
Warum seit langer Zeit keine Käufe möglich sind, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Andere Unternehmen kaufen auch permanent hinzu und nehmen sich wenn nur kurz vor der HV eine Auszeit. Ich sehe da keine Problematik, jedenfalls so lange wie man innerhalb der Prognose berichtet. Und ich gehe mal davon aus, dass die WFA in dem Umfeld nicht besser als die Prognose abschneiden wird. Warum wird das also so streng gehandhabt?
24.09.25 12:35
#12159
DagobertBull
@straßenköter
Das waren auch meine Gedanken. Ein Angebot das preislich zum heutigen Umfeld passt um sich von der nicht liquiden Aktie zu trennen.
Es besteht ja kein Zwang dieses Angebot anzunehmen!!!!
Es besteht ja kein Zwang dieses Angebot anzunehmen!!!!
24.09.25 13:37
#12160
meryll77
3
na mal gucken ob wir heute noch die 3 vorm Komma sehen und zum Jahresende die 2,xx
24.09.25 14:21
#12161
Bogumil
Kurs...
Angesichts der Stimmung hier durchaus denkbar...
Aber ob das sachgerecht wäre?
Die Zahlen sind ja nun da und wenig überraschend.
Aber ob das sachgerecht wäre?
Die Zahlen sind ja nun da und wenig überraschend.
24.09.25 14:53
#12162
Vraccas
ArtXX - Bitte um Klarstellung
,,Das Unternehmen konnte 2024 die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 27 % senken. Allerdings wird die ArtXX immer weiter durch das generell sehr hohe Kostenniveau in der Schweiz, das vor allem Gehälter, Mieten und Services betrifft, unter Druck gesetzt – in den genannten Kategorien liegt der Aufwand in der Schweiz 50 bis 200 % höher als in Deutschland. Die einstmals großen Steuervorteile des Platzes Zug sind in der letzten Dekade geschrumpft, da Umsatz- und Körperschaftsteuern in den letzten Jahren in der Schweiz merklich gestiegen sind, während diese für den Unternehmenssitz der WFA in Monheim zum Teil (Gewerbesteuer) deutlich gesunken sind. Da die Schweiz auch als Absatzmarkt nicht die Erwartungen erfüllt hat, prüft die Verwaltung seit einigen Monaten eine sukzessive Überführung des Editionsgeschäft nach Monheim, was neben den sicheren Kostenvorteilen auch erhebliche Synergieeffekte schaffen könnte.''
Wenn ich die Meldung lese, steht da zunächst einmal nur, dass das Editionsgeschäft nach Monheim verschoben soll.
Durch die Diskussion wird der Eindruck erweckt, dass das Geschäft nicht nur örtlich nach Mohnheim verlegt werden soll, sondern von der ArtXX heraus in die WFA hinein verschoben werden soll.
Wenn ich die Meldung lese, steht da zunächst einmal nur, dass das Editionsgeschäft nach Monheim verschoben soll.
Durch die Diskussion wird der Eindruck erweckt, dass das Geschäft nicht nur örtlich nach Mohnheim verlegt werden soll, sondern von der ArtXX heraus in die WFA hinein verschoben werden soll.
24.09.25 15:57
#12163
Smaria
@Straßenköter
Ich habe das bei der Baaderbank so verstanden, dass die Namensaktien nach einmaligem Eintragen eingetragen bleiben. Man kann sie nur am Tag der Hauptversammlung nicht verkaufen.
Ich schaue es heute Abend nochmal nach.
Ich schaue es heute Abend nochmal nach.
24.09.25 16:01
#12164
straßenköter
@Smaria
Nein. leider nicht. Die Eintragung fliegt danach leider immer wieder raus.
24.09.25 20:59
#12165
jerobeam
Vraccas
Der "Eindruck" (für mich mehr als 1 Eindruck)
entsteht durch den Satz "soll in die WFA integriert werden"
Für mich heisst das: Entzug der Geschäftsgrundlage, kommt einer Enteignung nahe.
Die genauen Pläne und Konditionen kennen wir nicht, aber es riecht nicht gut, leider.
entsteht durch den Satz "soll in die WFA integriert werden"
Für mich heisst das: Entzug der Geschäftsgrundlage, kommt einer Enteignung nahe.
Die genauen Pläne und Konditionen kennen wir nicht, aber es riecht nicht gut, leider.
24.09.25 21:28
#12166
simplify
Genau jerobeam
und damit begibt sich Rüdiger K. Weng auf eine Ebene die ich ihm nie zugetraut hätte. Das nennt man Abzocke.
Mich erinnert das stark an das Verhalten der Neuendorfs.
Mich erinnert das stark an das Verhalten der Neuendorfs.
24.09.25 21:44
#12167
simplify
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 25.09.25 15:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß
Zeitpunkt: 25.09.25 15:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß
24.09.25 21:56
#12168
simplify
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 25.09.25 15:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 25.09.25 15:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
24.09.25 22:05
#12169
simplify
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 27.09.25 14:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage
Zeitpunkt: 27.09.25 14:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage
24.09.25 22:37
#12170
Schweinezuech.
#12168
Nein, ich habe den Beitrag nicht gemeldet. Trotzdem sollte hier verbal vielleicht etwas abgerüstet werden. Meiner Meinung nach wird hier wieder mal viel zu viel in etwas hineininterpretiert, was so meinem Verständnis nach gar nicht gemeint war ...
25.09.25 07:07
#12171
jerobeam
Eingliederung
Es mag sein dass Hr. Weng es anders gemeint hat, und die ganze Mitteilung unvorsichtig formuliert wurde. Aber es ist nun mal Fakt, dass solchen Formulierungen bei Aktionären die schon lange mit räuberischen Großaktionären in anderen Unternehmen zu tun haben sämtliche Alarmglocken schrillen.
Bisher ist Hr. Weng immer partnerschaftlich mit seinen Aktionären umgegangen, daher habe ich auch immer geschrieben "die Details kennen wir nicht" und mich nur auf das wenige Veröffentlichte gestützt. Ich hoffe dass es bei der guten und fairen Behandlung bleibt und es eben nicht zu einem Deal kommt bei denen den ArtXX-Aktionären der in Aussicht gestellte upside genommen wird. Ich bin auch seit 6 Jahren dabei und warte(te) geduldig auf den in Aussicht gestellten Börsengang. Ich habe es auch hingenommen dass man diesen in 2021 nicht realisiert hat weil es "noch zu früh" sei... ich bin geduldig und kann auch noch weitere Jahre warten. Was ich aber nicht hinnehmen möchte ist dass man nun eine 180° Wende macht und mit der Begründung einer aktuell schlechten Lage alles wieder zurückdreht und am denkbar schlechtesten Zeitpunkt (Stand jetzt) das Geschäft wieder an die Mutter zurückgeben soll. Da braucht es schon eine sehr gute, fundierte Begründung und einen Durchführungsplan der den Interessen der Aktionäre gerecht wird. Der wird uns hoffentlich auf der Hauptversammlung näher erläutert, ebenso wie andere Dinge (z.B. die vagen Formulierungen zu Personalien, und die wohl nicht mehr (?) erfolgende Beteiligung an Artnet (neu)/Leonardo, warum Dividenden statt Aktienrückkäufen usw).
Bisher ist Hr. Weng immer partnerschaftlich mit seinen Aktionären umgegangen, daher habe ich auch immer geschrieben "die Details kennen wir nicht" und mich nur auf das wenige Veröffentlichte gestützt. Ich hoffe dass es bei der guten und fairen Behandlung bleibt und es eben nicht zu einem Deal kommt bei denen den ArtXX-Aktionären der in Aussicht gestellte upside genommen wird. Ich bin auch seit 6 Jahren dabei und warte(te) geduldig auf den in Aussicht gestellten Börsengang. Ich habe es auch hingenommen dass man diesen in 2021 nicht realisiert hat weil es "noch zu früh" sei... ich bin geduldig und kann auch noch weitere Jahre warten. Was ich aber nicht hinnehmen möchte ist dass man nun eine 180° Wende macht und mit der Begründung einer aktuell schlechten Lage alles wieder zurückdreht und am denkbar schlechtesten Zeitpunkt (Stand jetzt) das Geschäft wieder an die Mutter zurückgeben soll. Da braucht es schon eine sehr gute, fundierte Begründung und einen Durchführungsplan der den Interessen der Aktionäre gerecht wird. Der wird uns hoffentlich auf der Hauptversammlung näher erläutert, ebenso wie andere Dinge (z.B. die vagen Formulierungen zu Personalien, und die wohl nicht mehr (?) erfolgende Beteiligung an Artnet (neu)/Leonardo, warum Dividenden statt Aktienrückkäufen usw).
25.09.25 07:55
#12172
meryll77
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 25.09.25 15:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 25.09.25 15:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
25.09.25 08:38
#12173
Scansoft
Trotzdem
ist der urpsprüngliche Case von ArtXX durch. Ein IPO wird nicht mehr stattfinden. Bei einem so kleinen Mini Unternehmen, macht es am Ende auch keinen Sinn zwei Gesellschaften parallel zu betrieben. Die Mutter hat ja außer dem Aberverkauf des Warenbestandes aktuell kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr. Das neue - distressed Assets - wird ja erst entwickelt. Ich glaube man muss das ganze auch als ArtXX realistisch betrachten. Als Abzocker ist Herr Weng in der Vergangenheit ja nicht aufgefallen. Es wird daher eine vernüftige Lösung geben, am Ende steigt damit dann perspektivisch auch wieder der Wert der Muttergesellschaft.
25.09.25 11:35
#12174
Vraccas
ArtXX
Herr Weng bitte nehmen Sie Stellung.
Wie jerobam treffend anmerkt, steht schon in der Überschrift der Pressemeldung ,,Editionsgeschäft soll sukzessive in die WFA integriert werden''.
In Beitrag #12129 schreiben Sie: ,,Bei uns hat sich bisher niemand Gedanken dazu gemacht, den freien Aktionären ein Angebot zu unterbreiten. Das ist ein Thema, das hier im Forum aufgekommen sind. Und wenn es ein solches Angebot einmal geben sollte, müsste natürlich ein Wertgutachten erstellt werden.''
Unstrittig dürfte sein, dass das Editionsgeschäft nicht ohne Kompensation in die WFA hinein transferiert werden kann. Sie schreiben, dass sich niemand Gedanken dazu gemacht hat, den freien Aktionären ein Angebot zu unterbreiten.
Wenn Sie so eine Aussage treffen, dann kann es sich bei ,,Editionsgeschäft soll sukzessive in die WFA integriert werden'' eigentlich nur um eine unglückliche Formulierung handeln, die eigentlich etwas anderes meint.
Wie jerobam treffend anmerkt, steht schon in der Überschrift der Pressemeldung ,,Editionsgeschäft soll sukzessive in die WFA integriert werden''.
In Beitrag #12129 schreiben Sie: ,,Bei uns hat sich bisher niemand Gedanken dazu gemacht, den freien Aktionären ein Angebot zu unterbreiten. Das ist ein Thema, das hier im Forum aufgekommen sind. Und wenn es ein solches Angebot einmal geben sollte, müsste natürlich ein Wertgutachten erstellt werden.''
Unstrittig dürfte sein, dass das Editionsgeschäft nicht ohne Kompensation in die WFA hinein transferiert werden kann. Sie schreiben, dass sich niemand Gedanken dazu gemacht hat, den freien Aktionären ein Angebot zu unterbreiten.
Wenn Sie so eine Aussage treffen, dann kann es sich bei ,,Editionsgeschäft soll sukzessive in die WFA integriert werden'' eigentlich nur um eine unglückliche Formulierung handeln, die eigentlich etwas anderes meint.
25.09.25 11:41
#12175
Master Magnol.
Weng Art Invest
Der Größte Wert von ArtXX könnte in dem Konzept Weng Art Invest stecken. Der lässt sich nur momentan überhaupt nicht einschätzen, da WAI erst mit einem wieder anziehenden Kunstmarkt gestartet wird.
Es gibt jetzt halt zwei Gesellschaften mit unterschiedlicher Aktionärsstruktur. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann. WFA und ArtXX sollten sich aber im Profil unterscheiden. Und wenn sich das Editionsgeschäft als weniger skalierbar rausgestellt hat passt es vielleicht nicht mehr zur ArtXX. Anders sieht es vielleicht mit Weng Art Invest aus. Da war ja mal angedacht die irgendwann auszugründen. Wenn ArtXX z.B. nur noch WAI betreibt, hätten wir einen klaren Break, auch im Hinblick auf die Historie. ArtXX in der jetzigen Form eignet sich ja aufgrund der Entwicklung der letzten 3 Jahre nicht mehr für ein IPO. Bei einem eventuellen Börsengang von ArtXX/WAI würde die schlechte Entwicklung des Editionsgeschäfts in den letzten Jahren nicht mehr ins Gewicht fallen, da sich ja das Geschäftsmodell grundlegend geändert hätte.
Es gibt jetzt halt zwei Gesellschaften mit unterschiedlicher Aktionärsstruktur. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann. WFA und ArtXX sollten sich aber im Profil unterscheiden. Und wenn sich das Editionsgeschäft als weniger skalierbar rausgestellt hat passt es vielleicht nicht mehr zur ArtXX. Anders sieht es vielleicht mit Weng Art Invest aus. Da war ja mal angedacht die irgendwann auszugründen. Wenn ArtXX z.B. nur noch WAI betreibt, hätten wir einen klaren Break, auch im Hinblick auf die Historie. ArtXX in der jetzigen Form eignet sich ja aufgrund der Entwicklung der letzten 3 Jahre nicht mehr für ein IPO. Bei einem eventuellen Börsengang von ArtXX/WAI würde die schlechte Entwicklung des Editionsgeschäfts in den letzten Jahren nicht mehr ins Gewicht fallen, da sich ja das Geschäftsmodell grundlegend geändert hätte.

