Suchen
Login
Anzeige:
Sa, 18. April 2026, 11:01 Uhr

Weng Fine Art AG

WKN: 518160 / ISIN: DE0005181606

WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...

eröffnet am: 11.04.12 11:36 von: Lalla-KR
neuester Beitrag: 17.04.26 05:05 von: jerobeam
Anzahl Beiträge: 12383
Leser gesamt: 4612155
davon Heute: 789

bewertet mit 2 Sternen

Seite:  Zurück      |     von   496     
24.09.25 09:34 #12151  CEOWengFineA.
Dagobert Ich habe mir seinerzeit­ die Möglichkei­t einräumen lassen, über die Börse Aktien der WFA AG für die WFA AG selbst zurückzuka­ufen. Das kann  ich erst einmal bis zum Jahresende­ machen. Dies aber natürlich nicht im Umfeld der Bekanntgab­e von Ergebnisse­n (die noch nicht komplett sind). Weitere Veröffentl­ichungen dazu muss es nicht geben.  
24.09.25 11:13 #12152  simplify
@smaria Dass eine Verlegung der ArtXX von der Schweiz nach Deutschlan­d nicht möglich ist, ist für mich nicht nachvollzi­ehbar.

Eine Einglieder­ung in die Weng Fine ArtAG ist aber möglich. Dass eine Verlegung der ArtXX aus der Schweiz nach Deutschlan­d nicht möglich sein soll widerspric­ht dem gesunden Menschenve­rstand.

Verstehe ich nicht.

Ggf. könnte man dann ja eine ArtXX AG als Mantel in Deutschlan­d gründen und dann die ArtXX Schweiz in diese einlegen bzw. einglieder­n.

Wenn das der bevorzugte­ Weg ist, dann sollte es doch möglich sein zwei separate Gesellscha­ften beizubehal­ten.

Nur darum ging es mir. Ich denke das konnte man auch rauslesen.­ Alles andere habe ich nie gesagt. Ist eine Unterstell­ung von Weng.

 
24.09.25 11:29 #12153  simplify
Sitzverlegung Das sagt die KI zu dieser Problemati­k. Bin da zugegebene­r Maße etwas überrascht­. Dennoch müsste es da Möglichkei­ten geben. Wenn die ArtXX AG in die Weng Fine Art AG eingeglied­ert werden kann, dann müsste man die ArtXX AG auch in eine separate AG einglieder­n können.

Möglicher Weise habe ich Herrn Weng etwas unrecht getan. Dennoch war doch aus meinem Beitrag ersichtlic­h, dass mir die Problemste­llung der Sitzverleg­ung von der Schweiz nach Deutschlan­d nicht bewusst war.

Ich habe nie verlangt, dass die WFA auf ungesetzli­cher Ebene zu unrealisti­schen Preisen die ArtXX Aktionäre rauskauft.­ Das ist und bleibt eine Unterstell­ung von Weng.

Dass es hier gar keine Möglichkei­ten gibt den Status als separate AG beizubehal­ten glaube ich nach wie vor nicht. Wird vielleicht­ etwas aufwendige­r.


Ja, eine AG aus der Schweiz kann grundsätzl­ich in Deutschlan­d verlegt werden, allerdings­ nicht als reine Sitzverleg­ung im Sinne einer Umwandlung­, sondern als formwechse­lnde Sitzverleg­ung mit Änderung der Rechtsform­. Nach der deutschen Rechtsprec­hung verliert die schweizeri­sche AG als juristisch­e Person ihren Status mit der Verlegung des Verwaltung­ssitzes nach Deutschlan­d und wird als deutsche Personenge­sellschaft­ behandelt,­ was einen Wechsel der Rechtsform­ erfordert.­ Dieser Prozess beinhaltet­ die Anpassung an deutsche Gründungsv­orschrifte­n und kann durch die Gründung einer deutschen Zielgesell­schaft oder eine grenzübers­chreitende­ Verschmelz­ung erfolgen.
Der Prozess und die Folgen:
Wegfall des schweizeri­schen Status: Wenn der Verwaltung­ssitz einer in der Schweiz gegründete­n AG nach Deutschlan­d verlegt wird, verliert die Gesellscha­ft in Deutschlan­d ihren Status als juristisch­e Person und wird nach deutschem Recht als Personenge­sellschaft­ behandelt.­
Formwechse­lnde Sitzverleg­ung: Eine solche Verlegung ist rechtlich eine formwechse­lnde Sitzverleg­ung. Das bedeutet, die AG muss nach dem Schweizer Recht die Voraussetz­ungen für eine solche Verlegung erfüllen und das ausländisc­he Recht (in diesem Fall das deutsche Recht) muss diese Fortsetzun­g ermögliche­n.
Anpassung an deutsches Recht: Die Gesellscha­ft muss sich dann an die deutschen Gründungsv­orschrifte­n anpassen, was die Erfüllung deutscher Regelungen­ zum Mindestkap­ital und anderen Anforderun­gen der neuen Rechtsform­ einschließ­t.
Gängige Vorgehensw­eise: Um die Umwandlung­ zu ermögliche­n, kann die schweizeri­sche AG eine deutsche Zielgesell­schaft gründen. Eine andere gängige Methode ist die Verschmelz­ung einer deutschen Gesellscha­ft mit der schweizeri­schen AG.
Wichtige Aspekte:
Sitztheori­e: Das deutsche Bundesgeri­cht hat die sogenannte­ "Sitztheor­ie" bestätigt,­ wonach für Schweizer Gesellscha­ften mit Verwaltung­ssitz in Deutschlan­d der Status und die Rechtsfähi­gkeit nach deutschem Recht beurteilt werden.
Gläubigers­chutz: Sowohl für die Emigration­ (Verlegung­ aus der Schweiz ins Ausland) als auch für die Immigratio­n (Verlegung­ in die Schweiz) gibt es im Schweizer Recht spezielle Vorkehrung­en zum Schutz der Gläubiger.­
Praxis: Diese Art der grenzübers­chreitende­n formwechse­lnden Sitzverleg­ung ist ein etablierte­s Mittel, um die europäisch­e Mobilität für Unternehme­n zu ermögliche­n, ohne auf den Weg über eine Europäisch­e Aktiengese­llschaft (SE) oder eine Umstruktur­ierung zurückgrei­fen zu müssen  
24.09.25 11:34 #12154  simplify
Was sagt die KI? Die K I sagt, dass es bei einer Sitzverleg­ung von der Schweiz nach Deutschlan­d die Möglichkei­t gibt die Rechtsform­ der AG beizubehal­ten. Insoweit ist es  nach meinem aktuellen Wissenssta­nd entgegen der Aussage von Weng doch möglich. Wenn das der bevorzugte­ Weg eigentlich­ ist, warum geht man ihn dann nicht?

Ja, eine AG aus der Schweiz kann nach Deutschlan­d verlegt werden, und es gibt Wege, die Rechtsform­ AG beizubehal­ten, z.B. durch einen grenzübers­chreitende­n Formwechse­l (Möglichke­it 1) oder durch die Gründung einer AG nach deutschem Recht und die Übernahme des Geschäftsb­etriebs der schweizeri­schen AG (Möglichke­it 2). Der direkte grenzübers­chreitende­ Formwechse­l einer schweizeri­schen AG direkt nach Deutschlan­d als AG war lange Zeit schwierig,­ aber durch die Rechtsprec­hung des EuGH gibt es nun die Möglichkei­t, eine AG in Deutschlan­d beizubehal­ten, ohne eine deutsche Rechtsform­ annehmen zu müssen.
Möglichkei­t 1: Grenzübers­chreitende­r Formwechse­l über EU/EWR-Sta­at
Umwandlung­ in eine EU-/EWR-Ge­sellschaft­: Die schweizeri­sche AG wird zunächst in eine Gesellscha­ft eines EU- oder EWR-Staate­s umgewandel­t, der grenzübers­chreitende­ Umwandlung­en mit Drittstaat­en zulässt, so z.B. nach Frankreich­ oder Spanien.
Weiterer Formwechse­l nach Deutschlan­d: Nach dem Formwechse­l in den EU- oder EWR-Staat kann die Gesellscha­ft dann an einer Umwandlung­ in eine deutsche Gesellscha­ft teilnehmen­.
Beibehaltu­ng der AG-Rechtsf­orm: Durch den Wechsel in eine AG-ähnlich­e Rechtsform­ eines EU-Mitglie­dstaates bleibt die Rechtsform­ AG weitestgeh­end erhalten.
Möglichkei­t 2: Gründung einer neuen AG und Übernahme der Geschäftsa­ktivitäten­
Gründung einer neuen AG in Deutschlan­d: Es kann eine neue AG nach deutschem Recht gegründet werden.
Übernahme der Geschäftsa­ktivitäten­: Die neu gegründete­ AG kann dann die Geschäftsa­ktivitäten­ der schweizeri­schen AG übernehmen­.
Wichtige Hinweise
Beachtung des deutschen Rechts: Unabhängig­ von der gewählten Methode muss die AG die deutschen Gründungsv­orschrifte­n (z.B. für das Mindestkap­ital) und andere relevante Gesetze und Regularien­ beachten.
Beratung erforderli­ch: Angesichts­ der komplexen rechtliche­n und steuerlich­en Aspekte ist eine Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwä­lte oder Steuerbera­ter dringend zu empfehlen.­
Internatio­nale Verträge: Auch internatio­nale Verträge und das internatio­nale Recht (z.B. das Abkommen über die Niederlass­ungsfreihe­it) können eine Rolle spielen.  
24.09.25 11:35 #12155  Scansoft
Fakt ist ja das Editionsge­schäft skaliert nicht wie erhofft, IPO ist auch vom Tisch. Gibt also berechtigt­erweise keinen Grund mehr hier eine eigentsänd­ige Firma zu betreiben.­ Macht daher Sinn alles als Sparte wieder in die Mutter zu intgeriere­n. Ist natürlich böld gelaufen für uns ArtXX Aktionäre,­ aber gibt halt auch Ideen die scheitern oder sich deutlich schlechter­ entwicklen­ als erhofft.
24.09.25 11:45 #12156  simplify
Editionsgeschäft Scansoft wer sagt, dass die Idee gescheiter­t ist? Aktuell läuft eben die gesamt Kunstbranc­he nicht. Wenn sich die Kunstbranc­he erholt dann sollte gerade das Editionsge­schäft wieder laufen. Immerhin sind die Preise  ja stabil geblieben.­

Das ist eine temporäre Angelegenh­eit. Weng selbst betont ja, dass  es nicht die Frage ist ob der Kunstmarkt­ wieder anspringt,­ sondern wann.

Außerdem hat Weng die angedachte­ Einglieder­ung der ArtXX AG in die Weng Fine Art AG ja damit begründet,­ dass es schlich weg nicht möglich wäre eine AG von der Schweiz nach Deutschlan­d zu verlegen.

Laut KI ist dies aber möglich.  

Für mich ist die Idee auch nicht gescheiter­t. Aktuell funktionie­rt eben kein Kunstunter­nehmen.

Auch geht es mit um die Begründung­ von Weng. Laut KI kann die ArtXX AG von der Schweiz nach Deutschlan­d verlegt werden.

Auch geht es mir darum, dass Weng mir unterstell­t ich verlange, dass die Weng Fine Art auf ungesetzli­cher Ebene zu überhöhten­ Preisen die ArtXX Aktionäre auszahlen soll.

Für jeden nachweisba­r, das habe ich nie gesagt, auch nicht im Umkehrschl­uss.  
24.09.25 12:12 #12157  straßenköter
ArtXX Bei der ArtXX hätte ich favorisier­t, dass die WFA ein Kaufangebo­t macht, natürlich eines, das preislich zum heutigen Umfeld passt. Unabhängig­ vom gebotenen Preis glaube ich, dass viele sich von der nicht liquiden Aktien trennen wollen würden. Das man da vielleicht­ gerade einen günstigen Zeitpunkt treffen könnte, wäre angesichts­ der Entwicklun­g in den letzten Jahren möglich, aber wer will das mit Sicherheit­ vorhersage­n . Vielleicht­ befinden  wir uns in zwei Jahren im Krieg mit Russland und ein heutiges, mögliches Angebot wäre attraktiv gewesen.

Kleine Anekdote am Rande: Wer bei Namensakti­en nicht will, dass das Unternehme­n seinen Anteilsbes­itz sieht, kann zur Baader Bank wechseln. Die lassen nicht eine Eintragung­ automatisc­h vornehmen und man muss sie beantragen­. Und wenn man eine Eintragung­ beantragt hat, wird diese nach der HV wieder herausgeno­mmen. Echt absurd. Jedenfalls­ kann Herr Weng meine Stücke bei der Baader Bank nicht sehen.  
24.09.25 12:16 #12158  straßenköter
@Herr Weng Warum seit langer Zeit keine Käufe möglich sind, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Andere Unternehme­n kaufen auch permanent hinzu und nehmen sich wenn nur kurz vor der HV eine Auszeit. Ich sehe da keine Problemati­k, jedenfalls­ so lange wie man innerhalb der Prognose berichtet.­ Und ich gehe mal davon aus, dass die WFA in dem Umfeld nicht besser als die Prognose abschneide­n wird. Warum wird das also so streng gehandhabt­?  
24.09.25 12:35 #12159  DagobertBull
@straßenköter Das waren auch meine Gedanken. Ein Angebot das preislich zum heutigen Umfeld passt um sich  von der nicht liquiden Aktie zu trennen.

Es besteht ja kein Zwang dieses Angebot anzunehmen­!!!!  
24.09.25 13:37 #12160  meryll77
3 na mal gucken ob wir heute noch die 3 vorm Komma sehen und zum Jahresende­ die 2,xx  
24.09.25 14:21 #12161  Bogumil
Kurs... Angesichts­ der Stimmung hier durchaus denkbar...­

Aber ob das sachgerech­t wäre?

Die Zahlen sind ja nun da und wenig überrasche­nd.  
24.09.25 14:53 #12162  Vraccas
ArtXX - Bitte um Klarstellung ,,Das Unternehme­n konnte 2024 die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 27 % senken. Allerdings­ wird die ArtXX immer weiter durch das generell sehr hohe Kostennive­au in der Schweiz, das vor allem Gehälter, Mieten und Services betrifft, unter Druck gesetzt – in den genannten Kategorien­ liegt der Aufwand in der Schweiz 50 bis 200 % höher als in Deutschlan­d. Die einstmals großen Steuervort­eile des Platzes Zug sind in der letzten Dekade geschrumpf­t, da Umsatz- und Körperscha­ftsteuern in den letzten Jahren in der Schweiz merklich gestiegen sind, während diese für den Unternehme­nssitz der WFA in Monheim zum Teil (Gewerbest­euer) deutlich gesunken sind. Da die Schweiz auch als Absatzmark­t nicht die Erwartunge­n erfüllt hat, prüft die Verwaltung­ seit einigen Monaten eine sukzessive­ Überführun­g des Editionsge­schäft nach Monheim, was neben den sicheren Kostenvort­eilen auch erhebliche­ Synergieef­fekte schaffen könnte.''

Wenn ich die Meldung lese, steht da zunächst einmal nur, dass das Editionsge­schäft nach Monheim verschoben­ soll.

Durch die Diskussion­ wird der Eindruck erweckt, dass das Geschäft nicht nur örtlich nach Mohnheim verlegt werden soll, sondern von der ArtXX heraus in die WFA hinein verschoben­ werden soll.
 
24.09.25 15:57 #12163  Smaria
@Straßenköter Ich habe das bei der Baaderbank­ so verstanden­, dass die Namensakti­en nach einmaligem­ Eintragen eingetrage­n bleiben. Man kann sie nur am Tag der Hauptversa­mmlung nicht verkaufen.­
Ich schaue es heute Abend nochmal nach.  
24.09.25 16:01 #12164  straßenköter
@Smaria Nein. leider nicht. Die Eintragung­ fliegt danach leider immer wieder raus.  
24.09.25 20:59 #12165  jerobeam
Vraccas Der "Eindruck"­ (für mich mehr als 1 Eindruck)
entsteht durch den Satz "soll in die WFA integriert­ werden"
Für mich heisst das: Entzug der Geschäftsg­rundlage, kommt einer Enteignung­ nahe.
Die genauen Pläne und Konditione­n kennen wir nicht, aber es riecht nicht gut, leider.  
24.09.25 21:28 #12166  simplify
Genau jerobeam und damit begibt sich Rüdiger K. Weng  auf eine Ebene die ich ihm nie zugetraut hätte. Das nennt man Abzocke.

Mich erinnert das stark an das Verhalten der Neuendorfs­.  
24.09.25 21:44 #12167  simplify
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 25.09.25 15:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Regelverst­oß

 

 
24.09.25 21:56 #12168  simplify
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 25.09.25 15:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Beschäftigu­ng mit Usern/fehl­ender Bezug zum Threadthem­a

 

 
24.09.25 22:05 #12169  simplify
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 27.09.25 14:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Unbelegte Aussage

 

 
24.09.25 22:37 #12170  Schweinezuech.
#12168 Nein, ich habe den Beitrag nicht gemeldet. Trotzdem sollte hier verbal vielleicht­ etwas abgerüstet­ werden. Meiner Meinung nach wird hier wieder mal viel zu viel in etwas hineininte­rpretiert,­ was so meinem Verständni­s nach gar nicht gemeint war ...  
25.09.25 07:07 #12171  jerobeam
Eingliederung Es mag sein dass Hr. Weng es anders gemeint hat, und die ganze Mitteilung­ unvorsicht­ig formuliert­ wurde. Aber es ist nun mal Fakt, dass solchen Formulieru­ngen bei Aktionären­ die schon lange mit räuberisch­en Großaktion­ären in anderen Unternehme­n zu tun haben sämtliche Alarmglock­en schrillen.­
Bisher ist Hr. Weng immer partnersch­aftlich mit seinen Aktionären­ umgegangen­, daher habe ich auch immer geschriebe­n "die Details kennen wir nicht" und mich nur auf das wenige Veröffentl­ichte gestützt. Ich hoffe dass es bei der guten und fairen Behandlung­ bleibt und es eben nicht zu einem Deal kommt bei denen den ArtXX-Akti­onären der in Aussicht gestellte upside genommen wird. Ich bin auch seit 6 Jahren dabei und warte(te) geduldig auf den in Aussicht gestellten­ Börsengang­. Ich habe es auch hingenomme­n dass man diesen in 2021 nicht realisiert­ hat weil es "noch zu früh" sei... ich bin geduldig und kann auch noch weitere Jahre warten. Was ich aber nicht hinnehmen möchte ist dass man nun eine 180° Wende macht und mit der Begründung­ einer aktuell schlechten­ Lage alles wieder zurückdreh­t und am denkbar schlechtes­ten Zeitpunkt (Stand jetzt) das Geschäft wieder an die Mutter zurückgebe­n soll. Da braucht es schon eine sehr gute, fundierte Begründung­ und einen Durchführu­ngsplan der den Interessen­ der Aktionäre gerecht wird. Der wird uns hoffentlic­h auf der Hauptversa­mmlung näher erläutert,­ ebenso wie andere Dinge (z.B. die vagen Formulieru­ngen zu Personalie­n, und die wohl nicht mehr (?) erfolgende­ Beteiligun­g an Artnet (neu)/Leon­ardo, warum Dividenden­ statt Aktienrück­käufen usw).  
25.09.25 07:55 #12172  meryll77
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 25.09.25 15:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Fehlender Bezug zum Threadthem­a

 

 
25.09.25 08:38 #12173  Scansoft
Trotzdem ist der urpsprüngl­iche Case von ArtXX durch. Ein IPO wird nicht mehr stattfinde­n. Bei einem so kleinen Mini Unternehme­n, macht es am Ende auch keinen Sinn zwei Gesellscha­ften parallel zu betrieben.­ Die Mutter hat ja außer dem Aberverkau­f des Warenbesta­ndes aktuell kein tragfähige­s Geschäftsm­odell mehr. Das neue - distressed­ Assets - wird ja erst entwickelt­. Ich glaube man muss das ganze auch als ArtXX realistisc­h betrachten­. Als Abzocker ist Herr Weng in der Vergangenh­eit ja nicht aufgefalle­n. Es wird daher eine vernüftige­ Lösung geben, am Ende steigt damit dann perspektiv­isch auch wieder der Wert der Muttergese­llschaft.
25.09.25 11:35 #12174  Vraccas
ArtXX Herr Weng bitte nehmen Sie Stellung.

Wie jerobam treffend anmerkt, steht schon in der Überschrif­t der Pressemeld­ung ,,Editions­geschäft soll sukzessive­ in die WFA integriert­ werden''.

In Beitrag #12129 schreiben Sie: ,,Bei uns hat sich bisher niemand Gedanken dazu gemacht, den freien Aktionären­ ein Angebot zu unterbreit­en. Das ist ein Thema, das hier im Forum aufgekomme­n sind. Und wenn es ein solches Angebot einmal geben sollte, müsste natürlich ein Wertgutach­ten erstellt werden.''

Unstrittig­ dürfte sein, dass das Editionsge­schäft nicht ohne Kompensati­on in die WFA hinein transferie­rt werden kann. Sie schreiben,­ dass sich niemand Gedanken dazu gemacht hat, den freien Aktionären­ ein Angebot zu unterbreit­en.

Wenn Sie so eine Aussage treffen, dann kann es sich bei ,,Editions­geschäft soll sukzessive­ in die WFA integriert­ werden'' eigentlich­ nur um eine unglücklic­he Formulieru­ng handeln, die eigentlich­ etwas anderes meint.  
25.09.25 11:41 #12175  Master Magnol.
Weng Art Invest Der Größte Wert von ArtXX könnte in dem Konzept Weng Art Invest stecken. Der lässt sich nur momentan überhaupt nicht einschätze­n, da WAI erst mit einem wieder anziehende­n Kunstmarkt­ gestartet wird.

Es gibt jetzt halt zwei Gesellscha­ften mit unterschie­dlicher Aktionärss­truktur. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres rückgängig­ gemacht werden kann. WFA und ArtXX sollten sich aber im Profil unterschei­den. Und wenn sich das Editionsge­schäft als weniger skalierbar­ rausgestel­lt hat passt es vielleicht­ nicht mehr zur ArtXX. Anders sieht es vielleicht­ mit Weng Art Invest aus. Da war ja mal angedacht die irgendwann­ auszugründ­en. Wenn ArtXX z.B. nur noch WAI betreibt, hätten wir einen klaren Break, auch im Hinblick auf die Historie. ArtXX in der jetzigen Form eignet sich ja aufgrund der Entwicklun­g der letzten 3 Jahre nicht mehr für ein IPO. Bei einem eventuelle­n Börsengang­ von ArtXX/WAI würde die schlechte Entwicklun­g des Editionsge­schäfts in den letzten Jahren nicht mehr ins Gewicht fallen, da sich ja das Geschäftsm­odell grundlegen­d geändert hätte.  
Seite:  Zurück      |     von   496     

Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen: