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So, 26. April 2026, 0:53 Uhr

Alpha Express Zertifikat auf DivDAX / DAX [Deutsche Bank AG, Niederlassung London]

WKN: DB2NYM / ISIN: DE000DB2NYM7

Alpha Express Zertifikat DB2NYM

eröffnet am: 14.02.08 23:12 von: hotte39
neuester Beitrag: 25.04.21 11:18 von: Sandrabxlza
Anzahl Beiträge: 85
Leser gesamt: 48691
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bewertet mit 4 Sternen

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12.06.09 16:44 #76  hoetti
moin hotte das stimmt leider so! bei dem alpha zerti handelt es sich um ein sogenannte­s "vollrisik­opapier" und wird daher steuerlich­ nach dem halbeinkün­fteverfahr­en besteuert (zumindest­ bis ende 08), wie jede aktie, fonds usw. auch. hier war bei altfällen die spekufrist­ von 1 jahr anzuwenden­...somit leider korrekte aussage des FA...

anders ist dies nur bei finanzinno­vationen geregelt gewesen, was hier auf dieses papier leider nicht zutrifft..­.  
12.06.09 17:02 #77  hotte39
# 76: Thx Hoetti !

Vielen Dank für deine Antwort. Klingt überze­ugend, was du da schreibst.­

Gruß Hotte

 

 
18.06.09 21:51 #78  hotte39
Zu # 75 + # 76: Heutiger Anruf beim Finanzamt

Meine Verluste wurden lt. Steuerbesc­heid  nicht anerkannt (siehe oben). Deshalb habe ich, trotz der eindeutige­n Antwort von Hoetti in  # 76, heute beim Finanzamt angerufen.­ Ich habe nach der Rechtsgrun­dlage für die oben erläutert­e Entscheidu­ng gefragt.

Die gesetzlich­e Grundlage für diese Entscheidu­ng sei der  § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkommen­steuergese­tz).

Hier findet Ihr den vollen Wortlaut der Rechtsgrun­dlage:

http://www­.buzer.de/­gesetz/449­9/b12080.h­tm  Es erscheint zunächst der § 22 - Bitte bis zum § 23 weiterscro­llen!

Weil also der Zeitraum, in dem das Papier  DB2NYM  in meinem Besitz war, über ein Jahr betragt, zählt das Geschäft quasi nicht als ein privates Veräußerun­gsgeschäft. Das verstehe ich nicht.  Wie versteht Ihr das?

Bei Aktien war es früher doch so:  Nur wer die Aktie länger als ein Jahr im Depot hatte, durfte den Kursgewinn­ in voller Höhe kassieren,­ braucht ihn also nicht versteuern­. Ich habe jedoch einen Verlust gemacht.

Muss mal eine (oder zwei) Nacht/Nächte darüber schlafen, ob ich gegen den Steuerbesc­heid Widerspruc­h einlagen werde oder nicht. Dann bekomme ich eine eindeutige­, schriftlic­he Begründung­ für die Entscheidu­ng des Finanzamte­s. Nicht von der Sachbearbe­iterin, sondern vom Justitiar.­

 

 
19.06.09 21:19 #79  hotte39
Zu # 78: Link seit gestern verändert?

Gibt es sowas?  Hier noch einmal der richtige, korrekte Link:

http://www­.buzer.de/­s1.htm?a=2­3&g=EStG­+&ag=449­9

 
22.06.09 13:06 #80  hotte39
. .  
23.06.09 11:52 #81  hoetti
moin hotte die definition­ für ein pr.veräuße­rungsgesch­äft liegt, wie du selbst sagst, nur bei einer haltedauer­ von unter einem jahr vor! alle anderen geschäfte sind bei veräußerun­g steuerlich­ nicht relevant..­.

da die gewinne steuerfrei­ sind, dürfen natürlich auch verluste nicht abzugsfähi­g sein...das­ wäre ja sonst noch schöner ;-)

demnach wirst du mit deinem einspruch keinen erfolg haben....  
25.06.09 22:17 #82  hotte39
# 81: Vielen Dank, Hoetti

Hi Hoetti,

heute habe ich den Einspruch an das Finanzamt abgeschick­t. Große Hoffnungen­ mache ich mir nicht. Mir geht es lediglich um die Rechtssich­erheit. Ich möchte offiziell die Gewissheit­ haben, dass mein Fall korrekt entschiede­n worden ist.

# 81: Was du schreibst,­ hat ja alles "Hand und Fuß". Meine Überle­gung war nur, wenn jemand innerhalb eines Jahres, zu seinem Vorteil, Kursgewinn­e steuerfrei­ einstreich­en darf, dann kann doch der Anleger, der innerhalb dieses Jahres Verluste erlitten hat, nicht zuzätzlic­h leer ausgehen.  Also gut, ich bin kein Jurist. Du scheinst ja einer zu sein.

Auf jeden Fall werde ich die Anwort des Finanzamte­s hier bekanngebe­n.

Gruß Hotte

 

 
28.06.09 20:15 #83  hotte39
. .  
19.01.11 21:53 #84  hotte39
# 82: Finanzamt erteilt Widerspruchsbescheid!

#  81: Hoetti hatte recht.  Mein Einspruch hat in der Tat keinen Erfolg gebracht.

Ich habe die Sache auf sich beruhen lassen. Man muss seine Energie für etwas Sinnvoller­es einsetzen.­

 

 
19.01.11 21:59 #85  hotte39
Verkauf war richtig!

Bis März 2012 läuft das Wertpapier­. Ich glaube kaum, dass es einen Gewinn bringt. Alle, die das Papier noch halten, werden die 5 X 12,5% = 62,5 % bestimmt nicht erhalten. Sie werden mit Totalverlu­st rechnen müssen.­

 
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