Keine Spaltung bei Microsoft
29.06.01 13:47
Finance-Online
Richter T. J. Penfield hatte Microsoft (WKN 870747) der Ausnutzung der eigenen Monopolposition für schuldig befunden und als Strafmaß die Aufspaltung des Konzerns gefordert, so die Analysten von Finance-Online.
Gleichzeitig habe das Berufungsgericht aber das Urteil selbst bestätigt, nämlich dass Microsoft seine Position unrechtmäßig ausgenutzt habe, indem es eigentlich separate Produkte (den Explorer Internetbrowser) direkt an das Windows-Betriebssystem gebunden habe.
Das Berufungsgericht habe den Fall nun zurück an das Bundesgericht geschickt, welches sich zuvor um den Microsoft-Fall gekümmert habe, mit der Bitte, dass sich auch ein anderer Richter als bei der ursprünglichen Entscheidung um den Fall kümmern sollte.
Gleichzeitig habe das Berufungsgericht aber das Urteil selbst bestätigt, nämlich dass Microsoft seine Position unrechtmäßig ausgenutzt habe, indem es eigentlich separate Produkte (den Explorer Internetbrowser) direkt an das Windows-Betriebssystem gebunden habe.
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