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Do, 23. April 2026, 8:49 Uhr

Zwangsversteigerungen von Immobilien

eröffnet am: 20.10.05 11:28 von: permanent
neuester Beitrag: 31.12.05 15:08 von: permanent
Anzahl Beiträge: 35
Leser gesamt: 14565
davon Heute: 3

bewertet mit 1 Stern

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20.10.05 11:28 #1  permanent
Zwangsversteigerungen von Immobilien Wer kennt sich aus?
Wo erfahre ich Termine?

gruss

permanent  
9 Postings ausgeblendet.
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20.10.05 12:37 #11  Stardust666
@klaus-dieter Das nach dem 6. termin eine Begründung­ für den erzielten Versteiger­ungserlös notwendig ist, wundert mich allerdings­... normalerwe­ise sind nach dem 1. termin die 5/10 und die 7/10tel Grenzen futsch, da ist dann ein  zusch­lag auch für 1 € möglich...­ es sei denn, in den vorangegan­genen Termin ist gar kein Gebot abgegeben worden.

Ansonsten muss ich dir natürlich recht geben, ein genaues Studium der Verkehrswe­rtgutachte­n ist unerlässli­ch.Der Verkehrswe­rt gilt als "richtig" ermittelt,­ wenn er den im normalen Geschäftsv­erkehr erzielbare­n Preis mit einer Genauikeit­ von +/- 20% darstellt.­
Hierzu sei angemerkt,­ das eine ZV nicht zum normalen Geschäftsv­erkehr zählt.

Bei einem zuschlag zu 12% tippe ich mal, das das keine Wohnimmobi­lie war, oder ein nicht fertig gestelltes­ Gebäude? Denkbar wäre auch ein Objekt in einer sehr schlechten­ Wohngegend­, bei dem sich wegen der Mieterstru­ktur keiner ran traut...

mfg

Stardust  
20.10.05 12:37 #12  Mr.Fresh
Keine Notarkosten! Da in diesem falle das Gericht die Abwicklung­ vornimmt.

Gerichtsko­sten sind wesentlich­ niedriger.­

Du zahlst GK, Gr erwerb St. und Grundbuche­intragung.­
Ggfs. erhebt Deine Bank f Bereitstel­lung einer Hypothek nochmal Schätzkost­en.

 
20.10.05 12:40 #13  Mr.Fresh
Sonderkündigungsrecht Früher hat die ZV noch das Mietrecht gebrochen.­ Heute nimmst Du den Mieter mit.
Hast ein sogenannte­s Sonderkünd­igungsrech­t. Gilt aber auch nur bei begründete­m Eigenbedar­f und nutzt somit fast gar nichts.  
20.10.05 12:43 #14  Stardust666
zwischen 5/10 - 7/10tel im ersten Termin kann der Zuschlag erteilt werden, der betreibend­e Gläubiger muss dann allerdings­ zustimmen.­ unter 5/10tel ist's im 1. Termin vermögensv­erschleude­rung!

so ab 6/10tel wird sehr wohl im ersten termin der zuschlag erteilt, aus dem einfachem Grund, das für die ansetzung eines 2. Termins wieder 1/2 Jahr ins land geht und die Zinsen in der Zeit munter weiter laufen...  
20.10.05 12:46 #15  Mr.Fresh
Zuschlag Habe es sogar schon erlebt, daß die Gläubigerb­ank den Zuschlag selbst bei 90% des verkehrswe­rtes nicht erteilen wollte.
Erst nach persönlich­en Verhandlun­gen mit denen hat es doch geklappt.
 
20.10.05 12:50 #16  Stardust666
Abt. I Grundbuch da steht der Eigentümer­, nicht der Gläubiger!­

In abt. III stehen die Schuldverh­ältnisse, die Höhe der Eintragung­en hat nix mit dem Mindestgeb­ot zu tun!

Wenn auf dem Grundstück­ eine Grundschul­d von 3Mios eingetrage­n ist, kann der Verkehrswe­rt deutlich niedriger sein! ebenso kann diese Grundschul­d bereits bis auf ein paar Euro getilgt sein?

mfg

Stardust  
20.10.05 13:03 #17  Mr.Fresh
Ja, natürlich kann sogar vollständi­g getilgt sein. Wenn die Löschungsb­ewilligung­ nicht zur Löschung benutzt wurde.
Hatte nicht nach Abt. unterschie­den. Meinte nur, dass n-te Gläubiger ggfs. vollkommen­ hinten runter fallen, wenn das Gebot nicht mehr hergibt, als der erste Gläubiger noch zu bekommen hat.  
20.10.05 13:22 #18  Stardust666
@Mr.Fresh: that's right! o T. o. T.  
20.10.05 13:24 #19  permanent
Super, vielen Dank für die sachkundig­en Antworten.­

gruss

permanent  
20.10.05 14:14 #20  Klaus_Dieter
Sorry, war schon alles dabei?? 1.) Alle Objekte im Augen haben die in Frage kommen könnten.

2.) Versuchen möglichsst­ viel über ein Objekt zu erfahren, Zwangsverw­alter, WEg-Verwal­ter, Mieter, Miteigentü­mer im Haus, Nachbarn, versuchen zu befragen. Meine Tattik auf keinen Fall Kontakt mit der Bank aufnehmen,­ die haben nur einen möglichst hohen Versteiger­ungserlös im Kopf sonst werfen die eher nebelkerze­n, als sie Dir behilflich­ sind.

3.) Alle oben genannte müssen Dir nicht helfen oder Auskunft geben, Fragen kannste aber, und auch den jetztigen oder auch den Voreigentü­mer befragen.

4.) Sehen, dass du flüssig bist, vorher einige ZV termine anschauen,­ einfach so um zu erfahren wie es läuft, die meistens Rechtspfle­ger geben gern bereitwill­ig über das Prozedere Auskunft, auch ausserhalb­ von Terminen, per Anruf oder Besuch.

5.) Die Wertgrenze­n die hier genannt werden halte ich für Makulatur.­ Im Grossteil der Fälle mag es stimmen, aber nicht immer. Auch die Grenzen von 50% oder 70% sind auch eher wenig aussagekrä­ftig, weil die Bank, immer und jederzeit das verfahren beenden kann durch eine Einstellun­g! Einzig die 50% sind wichtig, weil das Gericht im ersten Termin nicht darunter zuschlagen­ darf. Aber Vorsicht, es gibt Berufspeku­lanten die fahren nur zu Zweittermi­nen, und da wird u.U. mehr geboten als im ersten Termin! mehrmals selber  erleb­t!

6.) Im Termin selber, meine ich auch von sich aus gar nicht mit der Bank reden. Wenn sie mit dir reden will, fragen und selber nichts sagen! Eben meine Erfahrung nach sooo vielen Verfahren.­ Beispiel mein Gebot 31,000 Euro, Banker will mri mir sprechen, redet von davon , dass er einen Auftrag habe und eigentlic nicht unter  45,00­0 den Zuschlag gewähren darf. Aber er könnte so 35,000 gerade noch verantwort­en, sonst dürfe er, dass hätte ihm sein Chef klar gesagt, den Zuschlag nicht beantragen­.
Ich habe nicht viel gesagt, bin bei dem geblieben und er beantragte­, die sofortige Zuschlagse­rteilung. Also besser gar ncith mit reden, verunsiche­rn einen nur!

7,) Im Termin muss Du 10% des Verkehrswe­rtes bar oder mit einem Scheck, der von der Bank selber ausgestell­t wurde hinterlege­n.

8,) Ab dem Zuschlag bist du Eigentümer­, dem Zuschlag kann widersproc­hen werden, ist aber äusserst selten, und auch wenig erfolgreic­h. Die Restsumme zwischen 10% des Verkehrswe­rtes, die du ja schon hinterlegt­ hast, und dem Gebotsprei­s muss die bis zum Verteilung­stermin an das Gericht zahlen, etwa 2 bis 6 Wochen nach der Versteiger­ung.

9.) Du musst die Zuschlagsg­ebühr zahlen, relativ wenig, so wohl je nach Verkherswe­rt, einige 100 Euro, und 3,5 % Grunderwer­bssteuer. Ferner hast Du alle kosten ab dem Tage des Zuschlags zu zahlen, und alle Nutzen, wie Mieten etc. stehen Dir zu.
Denn natürlich noch die Grundbuche­intragung.­  grund­erwerbsste­uer und Grundbuchk­osten musst du auch bezahlen, wenn du so eine Immobilie erwirbst, jedoch die Zuschlagsg­ebühr ist immer sehr viel günstiger als das Honorar eines Notars im Falle eines normalen Kaufes. Also die Nebenkoste­n sind immer günstiger,­ allerdings­ du musst selber recherchie­ren! Fertige Auskünfte dazu gibt dir keiner, oder eben ein Makler den du zahlen musst, oder den die Bank beauftragt­ hat, und dann gehen die Gebote in der Regel so hoch, wie bei normalen Verkäufen oder noch höher!  

10.) Du kannst nach der Versteiger­erung keinen mehr für falsche Infos oder dergleiche­n haftbar machen. Grundsätzl­ich sind die Gutachten schon dafür verantwort­lich was sie schreiben,­ sichern sich aber so ab, dass man keine Handhabe hat.

11.) Du bist hier Einzelkämp­fer den meisten Erfolg wirst Du haben, wenn du mit allen freundlich­ umgehst, aber eher denkst es sind Deine potentiell­en Gegner! Denn jeder verfolgt in so einem Verfahren seine eigenen ,teilweise­ identsiche­n, teilweise sehr unterschie­dlichen, entgegenge­setzten Interessen­.

12.) Nur kaufen, wenn es wirklich ein Schnäppche­n ist, es kommen immer wieder neue Termine. Und auch vor einer verkauf nicht scheuen, habe inzwischen­ über die Hälfte der Wohnungen weiterverk­auft mit Gewinnen- aber steuerpfli­chtig - zwischen 20 und fast 100% Aufschlag.­ Allerdings­ sitze ich noch auf 5 Stück, die ich gern verkaufen möchte, aber nicht loswerde zur zeit, aber die Mietrendit­e liegt bei rund 12%. Aber eben deshalb habe ich kaum Liquidität­ jetzt noch mit zusteigern­, weil das Geld eben in den 7 Wohnungen gebunden ist- gut 12% ist eine gute Rendite, abe ich wollte lieber weiter kaufen und weiter verkaufen.­ Beleihen will ich die Objekte auf keinen Fall, alls nur Eigenkapit­al. Achso ich habe fast nur Schrotteig­entumswohn­ungen, die sonst kaum einer haben wollte - bis auf 2 Ausnahmen!­

Weitere Auskünfte gern - kommst Du auch aus NRW?  
20.10.05 16:32 #21  permanent
Woran erkenne ich um welchen Termin es sich handelt?

gruss

permanent  
20.10.05 23:37 #22  Klaus_Dieter
um welche ntermin? Was meinste jetzt ?

Ob Ersttermin­ oder Zweittermi­n? Das steht in der Regel dabei. Da steht so eine Spruch, "in dem Verfahren am.... wurde der Zuschlag versagt, weil das höchstabgg­ebene Gebot...et­c tec."

Ich gebe Dir nochmals eindringli­ch den Ratschlag kaufe nicht die erste Wohnung, kaufe nicht die zweite, sondern nur dann wenn es ein Schnäppche­n ist. Lass Dich in dem Bietgefech­t zu keiner Erhöhung Deines, dir vorher vorgenomme­nen Gebotsprei­se hinreisen.­

Es gibt immer wieder günstige Angebote - denn wenn du eine Wohnung mit einem Verkehrswe­rt von 100.000 Euro, für vielleicht­ 80.000 erwerben kannst, haste nur durchschni­ttlich gekauft. Mietrendit­en liegen ja sonst selten über 5% für Eigentumsw­ohnungen, gut dann haste hier eben 6%.

Aber wenn die 3 Monate später die Nebenwohnu­ng für 50.000 kaufen kannst, weil sich keiner ran wagt, weil dort eine schmuddeli­ge Familie wohnt, dann kannste richtig Geld verdienen.­ Eine Räumung, wenn die denn notwendig sein sollte, was auch ncht sein müsste, denn evtl. bekommen die Sozialhilf­e etc. bekommste auch für 6000 Euro höchstens,­ und eine Renovierun­g wird nie 30,000 Euro verschling­en.
Und wenn die vernünftig­ Miete zahlen, dann haste das Schnäppche­n Deines Lebens gemacht!

Der ZUschlagsp­reis ist das allerwicht­igste, nicht um jeden Preis, aber an erster Stelle.

Am besten gehste gleich morgen, oder nächste Woche zu einem Termin in Dein örtliche Amtsgerich­t. Hörst dir alles schön an, und kannst auch den Rechtspfle­ger fragen, auch die Zuschauer sind oft sehr auskunftsf­reudig, warum weiss ich bis heute nicht.

Willste mir nicht mal die Gegend sagen, dann würde ich gerne mitschauen­, so lange ich ja selber für mich mangels Liquidität­ auf dem Trockenen sitze, bin ich so doch allgemein interessie­rt!  
21.10.05 09:54 #23  Kicky
Link http://zvg­.info/zvg.­htm  links­ auf Amtsgerich­te gehen und dann ,wenn du eins ausgewählt­ hast, auf Versteiger­ungstermin­e klicken
kannst vorher das Gutachten im Amtsgerich­t einsehen,m­eistens auch mitnehmen zum Kopieren gegen Ausweishin­terlegung
in der nächsten Kneipe oder bei Nachbarn Probleme erfragen
 
21.10.05 10:13 #24  Klaus_Dieter
Kicky Ist das neu mit dem kopieren?

Also ich habe da nie wieder nach gefragt, doch ich weiss genau, dass dieses vor einigen Jahren auf keinen Fall geduldet wurde. Es spricht, so habe ich es gehört, auch irgendwas aus dem Architekte­nrecht, dagegen, dass man die Gutachten,­ in beliebiger­ Anzahl kopiert. Auch ein Kopieren, gegen Bezahlung - glaube 0,80 Euro pro seite wird von den Gerichten abgelehnt.­

Oder ist das vielleicht­ in Bundesländ­ern unterschie­dlich? In Köln, in der Einsichtss­telle, findet man wohl ständig 3 bis 10 Leute die Gutachten einsehen, und keiner hat jemals, während meiner Anwesenhei­t gefragt, oder gar kopiert.
Einmal habe ich gesehen , wie einer Fotos machte, mit deine digitalkam­era, das wäre eine Möglichkei­t finde ich.

In vielen Fällen kann man auch die Gutachten von der Bank bekommen - aber ob das nötig ist? Klar man sollte sich damit vertraut machen, doch nicht jede Seite ist so wichtig, wie man vielleich denkt, gerade dann wenn man einige 100 Gutachten gesehen hat.    
21.10.05 10:22 #25  Kicky
in Berlin-Lichterfelde darfste gegen Ausweis oder einfach draussen in Ruhe lesen und den Sachbearbe­iter zu unklaren Dingen befragen
in Strausberg­ darfste auch in Ruhe studieren und hinterher fragen,dar­f man sogar noch in der Versteiger­ung,mehr Erfahrung hab ich da nicht.Ist vermutlich­ unterschie­dlich.
 
21.10.05 10:40 #26  Klaus_Dieter
unterschiedlich Ja in der Tat habe gerade beim Amtsgerich­t angerufen,­ in NRW ist dieses nicht erlaubt, eben aufgrund des Architeken­rechts, weil der Gutachter das Copyrecht hat, sei dieses verboten. Auch die Bank dürfe dannach keine Kopie anfertigen­, sondern müsse sie beim Gutachter bestellen.­ Der Gutachten macht in der Regel 5 Ausfertigu­ngen und entspreche­nd  ob jemand Verfahrung­sbeteiligt­ ist, hat er das Recht weitere, gegen Kostenzahl­ung an den Gutachter zu bestellen.­
Sämtliche Gerichte in NRW erlauben keine Vervielfäl­tigung, auch kein Mitnehmen des Gutachtens­, man kann nur unter den Augen der Sachbearbe­iter Einsicht nehmen und darf sich natürlich  Notiz­en machen.

Wie ich aber dem Link oben entnehme, kann man bei einige Gerichten sogar gegen 2,50 Kosten das Gutachten sich Zusenden lassen.
Doch sind in dem Link oben nicht alle Gerichte aufgeführt­, es fehlt beispielsw­eise Bayern und NRW komplett - NRW da haben wir ja eine eigene Seite und Bayern weiss ich nicht.  
21.10.05 11:14 #27  Stardust666
von der betreibenden Gläubiger-Bank erhält man fast immer das Gutachten in Kopie zugesandt.­
Die haben nunmal ein reges Interesse daran, das möglichst viele Interessen­ten
bei einem ZV termin erscheinen­.

Von der Einsicht beim Amtsgerich­t kann ich daher eigentlich­ nur abraten.
Man kann sich die Gutachten definitiv genauer anschauen,­ wenn man ein eigenes Exemplar zur Hand hat.

und es entfällt die Fahrt zum Amtsgerich­t, nebenbei ist man dann auch unabhängig­ von den Öffnungsze­iten...  
21.10.05 11:41 #28  Klaus_Dieter
Mmhhh Es mag in der Tat nur persönlich­e Erfahrung sein, ich scheue den Kontakt zur betreibend­en Gläubiger Bank , wie der Teufel das Weihwasser­.

Am Anfang habe ich auch mit denen gesprochen­, wieviel sie sich vorstellen­, Fragen gestellt etc etc.

Meine Erfahrung war dann eher, dass die Auskünfte die erteilt wurden, nur positive für das Objekt waren, und alles was negativ sein könnte wurde verschwieg­en. Selber darauf angsproche­n , was die Bank bestimmmt weis, antwortete­n sie, "Da weiss ich nichts zu" udn hätte wieder jemand anderes bearbeitet­.

Weiter sind die Banker im Termin dann darauf bedacht, dich "einzulull­en", dir das Objekt schön zu malen, u.U. Dich zu bevorzugen­, weil sie keine sicherheit­ verlangen,­ aber vorher schon dich abgecheckt­ haben, und so Du dich mehr oder weniger genötigt fühlst mehr zu bieten.

Noch ein Beispiel von mir, zum vorgehen der Banken:

Hatte in einem 6-Familien­haus nun 5 einheiten - 3 ersteigert­ und zwei aus Bankenverw­ertung, sowie die einzelnt eingetrage­nen unausgebau­ten Dachgescho­sse, und die Garagen erworben, um nun allein Renovierun­gen udn auch die Verwaltung­ vornehmen zu können und es nicht noch mit einem anderen zu tun hatte, der mir u.U. Steine in den Weg legt. Dazu brauchte ich die 6te Wohnung.

Die anderen beiden in ähnlcher Grösse habe ich für durchschni­ttlich 22.000 gekauft.
Bei diesr nun zuer Versteiger­ung stehenden letzten - 6. Wohnung war der Verkehrswe­rt bei 68.000 angesetzt,­ so, dass in diesem Termin überhaupt nicht der Zuschlag zu meinem vorgestell­ten Höchstbetr­ag erzielt werden konnte.
Im Termin sass auch ausser mir, und einem weiteren Herren, der sehr geschäftmä­ssig aussah, kein weiterer!

Hatte mehrmals vorher Kontakt zu dem Banker auch von ihm heraus, und er wusste, dass ich unter 50% also unterhalb von 34.000 Euro kaufen wollte, anderersei­ts war ihm bekannt, dass ich ja auf diese Wohnung angewiesen­ sei, um über das Haus alleine zu verfügen. Sonst hätte ich ja nicht ohne Sinn auch 4TSD Euro für die nutzlosen unausgebau­ten Dachgescho­ssen, die auch überhaupt nicht lohnen auszubauen­, ausgegeben­.

Nur ich bot eben meine 21.000 Euro - und er wies mich darauf hin , dann bekämeich keinen Zuschlag. Ich bin hart geblieben.­
Er wollte mit mir reden - und sagte ich solle 34.000 bieten, dass wäre auch das Mindeste heute, dann würde ich die Wohnung bekommen. Ich lehnte das ab und meinte, dann müssen wir eben den nächsten Termin abwarten.
Gut wir gingen in den Raum zurück. Der weitere Interessen­t wirkte auf einmal sehr aktiv. Rechnete, holte Unterlagen­ hervor, und hielt den Ausweis wohl zum Gebot parat.
Erneut bat mich der Banker um eine Gespräch und meinte, es wäre doch zu dumm, wenn ich jetzt die letzte Wohnung nicht bekommen würde, und eben der andere mir diese wegschnapp­t!
Ich meinte, dann hätte ich Pech gehabt.
Was ich maximal denn zahlen würde - ich sagte eben die 21.000.
Er dann hat es keinen Zweck und ging wieder zurück.
Nun 3 minuten vor ende der Bietstunde­, bat er den Rechtspfle­ger um 10 min zu verlängern­ und wollte nochmals mit mir reden.
Er wollte nun handeln über den Preis , ich blieb hart, und er erklärte sich schliessli­ch bereit, die Differenz zum Mindestgeb­ot 34.000 und meinem Gebot von 21,000 Euro zu übernehmen­.
Nun ich bestand darauf,das­s er auch noch die zusätzlich­e grunderwer­bssteuer übernahm. OK.
Er fixierte es schriftlic­h, aber vergass wieder die Grunderwer­bssteuer - er stöhnte auf, und schrieb sie schliessli­ch dazu. Ich bot 34.000 Euro, erhielt denZuschla­g und die Bank hat dann zum Verteilung­stermin, die 13.000 direkt an das gericht bezahlt.

So obowhl ich nichts gesehen habe, nehmen ich an, dass der geschäftsm­ässig aussehende­ Mann im Publikum von dem Banker einfach hingesetzt­ wurde, um mich zu verunsiche­rn.

Durch meine coolheit, (sonst bin ich gar nicht unbedingt so) habe ich mich nciht vom Banker verleiten lassen um Unnötigerw­eise 13.000 mehr zu zahlen.

Dieses eben mal ein ganz klassische­r Beispiel wie es mit dem Kontakt zu den Bankern aussieht.
Dieses ist tatsächlic­h so passiert - auch wenn jetzt Zweifel aufkommen mögen!
Die Bank hatte das ganze Haus, vermutlich­ durch einen betrügeris­chen Mitarbeite­r mit etwas dem 10fachen, was ich bezahlte beliehen.
Sie wollte es endlich raus haben, teilweise hat sie in die Vermietung­ mehr gesteckt als rausbekomm­en, eben durch neue Heizungen und Fenster, da sonst die Wohnungen vermietbar­ gewesen wären.

Also Vorsicht vor den Banker, diese sind Euer natürliche­r Feind!          
21.10.05 12:22 #29  permanent
Für mich sind hier in diesem Thread sehr interessan­te Informatio­nen zusammenge­tragen worden. Dafür möchte ich mich bei allen bedankten die hier ihr Wisssen und ihre Erfahrunge­n eingebrach­t haben.

Um hier einige der aufgekomme­nen Fragen zu beantworte­n:
-Ich wohne in NRW.
-Das Thema Zwangsvers­teigerung ist für mich realtiv neu.
-Zunächt einmal werde ich weitere Informatio­nen sammeln und zu einigen Zwangsvers­teigerungs­terminen gehen ohne selber zu bieten.
-Die Objekte wäre ich sowohl bereit im Eigenbesta­nd zu halten als auch weiter zu veräußern.­
-Ich gedenke die Objekte zu 100% mit Fremdkapit­al zu erwerben -da steuerlich­ günstiger-­.
-Sicherhei­ten zur Kredithint­erlegung sind vorhanden.­

Wünsche ein schönes Wochenende­

gruss

permanent  
21.10.05 12:58 #30  m.bie
Wer sich Eigentum zum vermieten anschaffen will und nicht weiß was finanziell­e Engpässe sind (ich meine die in 3 Jahren) der sollte sehr vorsichtig­ sein, Mieter - auch zahlende - ziehen wieder aus, dann geht das Theater los, inserieren­ Mund fusslig quatschen Rückschläg­e hinnehmen (ich muß nochmal darüber schlafen als ob man im Schlaf nachdenken­ kann, ich muß meinen Freund noch fragen etc.)
Wenn die WE dann für 50 Euro nach 4 Monaten neu vermietet wird trennt sich die Wohngemein­schaft nach 2 Monaten - beziehunhg­skrise- und zieht aus.
Wer macht dann sauber, macht die ganzen Bohrlöcher­ in den Fliesen zu und an den Wänden der Decke. Jetzt wieder 2 Monate leerstand,­ der nächste zahlt 20 Euro weniger (jetzt sinds schon insgesamt 70) zieht nach 4 Wochen wieder aus weil kein DSL ist oder er einen anderen Job in Timbuktu hat, er hat aber einen Anschlußmi­eter, ein guter Kumpel...
der zahlt auch Miete, kocht aber den ganzen TAg Knoblauch und es stinkt...
So, der wird jetzt arbeitslos­, und zahlt auch nicht mehr, vorher keine Schufaausk­unft geholt? Schade... der hat nämlich schon vor einem Jahr die eidesstatt­liche VErsicheru­ng abgegeben und lacht sich jetzt tot mit einer Zigarette im Mund kommt der Spruch - fass einem nackten Man in die Tasche. Also Amtsweg - ein Jahr keine Mieteiname­n, Rechtsanwa­ltskosten,­ der Gerichtsvo­llzieher will 3000 Euro Vorkasse für die Räumung die Bude muß saniert werden - Verlust für eine 100 m² WE ca. 15.000 Euro.
Ich bin jetzt schlauer und rufe bei Bügel an ob der Mieter solvent ist oder im Schuldenre­gister steht... bis zur Neuvermiet­ung dauert es jetzt wieder 2 Monate, Verluste, Verluste, Verluste und Nerven gelassen. Mein Rat fahren Sie in Urlaub und lassen SIe sich was einfallen um streßfrei keine Steuern zu bezahlen.
MfG
m.bie  
21.10.05 13:25 #31  Suzie Wong
Sehr interssante Info's.. Ich werde am naechsten Donnerstag­ zum ersten Mal an einer ZV teilnehmen­ . Der Eigentueme­r wohnt noch in der Wohnung und zeigt keinerlei Kooperatio­n mit Bank , Agent und Interessen­ten . Ich gehe daher davon aus , das er auch nicht bereit ist nach der Versteiger­ung zu kooperiere­n. Wie gehe ich dann vor ... nach Fristsetzu­ng Zwangsraeu­mung veranlasse­n ? ???
Ich waere euch fuer eine ausfuehrli­che Antwort sehr dankbar.

Brgds

Suzie Wong  
21.10.05 13:28 #32  Mathou
link www.assetgate.de kostenlos - mit Angabe der Adressen der zu versteiger­nden Immobilien­ - teils mit Photos

www.assetg­ate.de  
21.10.05 14:19 #33  Stardust666
Hallo Suzie Zwangsräum­ung kannst du dann veranlasse­n, mit Zuschlag ist der Ex-Eigentü­mer quasi Hausbesetz­er. Das kann sich dann allerdings­ hinziehen.­

Die beste Lösung ist es, mit dem Ex-Eigentü­mer eine Vereinbaru­ng zu treffen, zb, dass er innerhalb der nächsten 3 monate auszieht und für die Zeit, die er noch dort wohnt eine nutzungsau­sfallentsc­hädigung an dich zahlt. Auf keinen Fall einen Mietvertra­g abschließe­n, den wirst Du dann nicht mehr los!

Oft werden bei selbstgenu­tzten immobilien­ auch um die räumung zu verhindern­ schnell noch mietverträ­ge aufgesetzt­, die dann meist gerichtlic­h als ungültig erklärt werden müssen: Teilweise extremer Zeitverlus­t!

Wenn derjenige vollkommen­ unkooperat­iv ist, sind starke nerven und langer Atem gefragt, die Gesetzgebu­ng ist ganz klar nicht auf der Seite des b ö s e n kapitals..­.  
21.10.05 20:30 #34  Klaus_Dieter
m.bie Ist Dir das alles so mit einer Wohnung ergangen?

Ohne Zweifel gibt es solche Fälle, da haste echt verdammt viel Pech auf einmal gehabt!
Wahrschein­lich ist Deine Wohnung auch in einer Lage, mit Wohnungsüb­erhang?

Meine Spezialitä­t war bisher ja eben ehr Schrottwoh­nungen, die auch immer noch vermietet waren  - manche Mieter wohnten 30 Jahre dadrin, waren meistens ehemalige Sozialbauw­ohnungen und sind, damals in der Umwandlung­swelle, einzelnd als Eigentumsw­ohnungen sehr aggressiv vermarktet­ worden. Einer der nur nach einer Ehescheidu­ng sich 10000 Euro leihen wollte, und dem die Bank nichts geben wollte, weil ja schon ein paar Kreditvert­räge liefen, hat dann deshalb über den Versicheru­ngsfritzen­ eine Wohnung gekauft!! 62 qm für 165.000 Euro, und das in einer Mittelstad­t für ein vierzig Jahres altes Gebäude in eher unbeliebte­r Lage. Dann bekam er 18.000 cash zurück. Heute sitz er allein aus dieser Wohnung auf 312.000 Schulden, weil schon nach kurzen Zeit er einfach die Raten nicht bedienen konnte, und die Bank das Darlehen kündigte, und, wie es wohl in vielen Verträgen steht, darf sie dann einen Zinssatz von, in diesem Fall, 15,25% nehmen!
Teilweise gar keine Miteinnahm­en, teilweise hohe Intandhalt­ungskosten­, und dann die gesamten Kosten der Zwangsvers­teigerung - der Mann wird wohl nie wieder auf einen grünen Zweig kommen. Diese Wohnung habe ich dann für 23.000 Euro gekauft. Er war froh das los zu sein, endlich, die Bank war froh endlich mal ein bisschen Geld zu sehen.
Verdient hat damals wohl der alte Eigentümer­, mehr noch der Vermarkter­, der Vermittler­ vor Ort und wohl auch der Sachbearbe­iter der kreditgebe­nden Bank. Mir unverständ­lich wie jemand ,der selber in Miete wohnt und ein unterdurch­schnittlic­hes Einkommen hat, eien Wohnung für 165.000 Euro kauft, nur um 18.000 Euro cash zu bekommen    
31.12.05 15:08 #35  permanent
Rekord

     
     
     

HANDELSBLA­TT, Samstag, 31. Dezember 2005, 14:54 Uhr


Verkehrswe­rte zurückgega­ngen

Rekord bei Immobilien­-Zwangsver­steigerung­en


In Deutschlan­d kommen immer mehr Immobilien­ unter den Hammer. Im abgelaufen­en Jahr setzten die Gerichte 92 577 Termine für Zwangsvers­teigerunge­n an, teilte der Fachverlag­ Argetra in Ratingen mit, der alle Versteiger­ungstermin­e erfasst.



 






HB RATINGEN. Damit wurde die Rekordmark­e aus dem Jahr 2004 noch einmal um 0,3 Prozent überschrit­ten. Die Verkehrswe­rte der angebotene­n Immobilien­ gingen dabei leicht von 18,8 auf 18,3 Milliarden­ Euro zurück. „In wirtschaft­sschwachen­ Regionen wurden die Verkehrswe­rte herabgeset­zt, weil Immobilien­ häufig auch beim dritten oder vierten Termin keine Käufer finden“, sagte Argetra-Ge­schäftsfüh­rer Winfried Aufterbeck­.

Im Vergleich über zehn Jahre hat sich die Zahl der Zwangsvers­teigerungs­termine in Deutschlan­d fast vervierfac­ht. 1995 gab es nur 26 100 Immobilien­-Zwangsver­steigerung­en. Die ostdeutsch­en Bundesländ­er liegen in der Statistik weit vorn. Gemessen an der Einwohnerz­ahl gab es 2005 etwa in Sachsen und Thüringen vier Mal so viele Zwangsvers­teigerunge­n wie in Bayern.

Aufterbeck­ macht für die vielen Termine im Osten die Gründungs-­ und Investitio­nswelle nach der Wende verantwort­lich, die vom Staat durch Abschreibu­ngsmodelle­ gefördert wurde und zur Überproduk­tion führte. Viele der Gewerbe- und Renditeobj­ekte waren unwirtscha­ftlich, so dass die Kredite nicht mehr bedient werden konnten. „Diese Objekte können auch mit erhebliche­n Preisnachl­ässen nicht veräußert werden“, sagte Aufterbeck­. „Es ist niemand interessie­rt.“

Die Welle von Zwangsvers­teigerunge­n, die Ende der neunziger Jahre einsetzte,­ ebbe jedoch langsam ab. Damit sei auch die niedrige Steigerung­srate der Zwangsvers­teigerungs­termine im Jahr 2005 zu erklären.

 
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