Powerbags der Solarmodule Produzent
| eröffnet am: | 29.09.06 20:59 von: | Knappschaftskassen |
| neuester Beitrag: | 29.05.10 14:34 von: | Vola |
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bewertet mit 28 Sternen |
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12.06.07 08:37
#177
Spätmerker
Klage gegen Kapitalerhöhung
Der Kläger verfügt über nicht mal 10 Euro des Grundkapitals der Gesellschaft....
14.06.07 13:11
#180
shey
Baustelle
Neue Bilder von der Baustelle.
http://baustelle.powerbags.de/
Zweite Decke auf Bürogebäude.
Die Baustelle neigt sich anscheinend dem Ende entgegen.
Dann sollte die Produktion demnächst anlaufen.
14.06.07 17:00
#182
CK2004
Info zum UmwG
Sollte Powerbags sich nicht mit dem Kläger einigen (was wahrscheinlich ist) dann dürfte das UmwG greifen!. Hier eine Info wie es dann weiter gehen kann (Freigabenverfahren):
Kernstück der Reform des Anfechtungsrechts ist das künftig in § 246a AktG geregelte Freigabeverfahren. Nach bisheriger Rechtslage lag die Eintragung eines Beschlusses der Hauptversammlung, also eines zentralen Wirksamkeitskriteriums, stets im Ermessen des Registerrichters. In der Praxis der Registergerichte wurden die Eintragung indes regelmäßig verweigert, wenn gegen den Beschluss bereits eine Anfechtungsklage anhängig war.
Der daraus resultierenden Gefahr eine Dauerblockade von Hauptversammlungsbeschlüssen durch einzelne Aktionäre soll nunmehr das Freigabeverfahren entgegenwirken. Es findet Anwendung bei allen Klagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) oder einen Unternehmensvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebspachtverträge etc.) zum Gegenstand haben. Analog zum Freigabeverfahren im Rahmen von Umwandlungsbeschlüssen (§ 16 Abs. 3 UmwG) kann sodann in der gerichtlichen Auseinandersetzung auf einen Antrag der Gesellschaft hin festgestellt werden, dass die Erhebung der Anfechtungsklage der Eintragung des Beschlusses nicht entgegensteht und dass etwaige Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Das Registergericht ist an diese Entscheidung gebunden. Allerdings gelten diese Grundsätze nur, falls die Anfechtungsklage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vorrangig erscheint.
Trotz der verbleibenden Unwägbarkeiten, insbesondere im Hinblick auf die vom Gericht durchzuführende Interessenabwägung, bietet das Freigabeverfahren gegenüber der bisherigen Situation weit reichende Verbesserungen zum Schutz der Gesellschaft und der Aktionäre vor dem erpresserischen Potenzial bestimmter einzelner Aktionäre.
Als eine wesentliche Schwäche des Freigabeverfahrens könnte es sich in Zukunft allerdings erweisen, dass das Prozessgericht innerhalb einer Frist von drei Monaten über den Freigabeantrag entscheiden soll. Angesichts einer chronischen Überlastung der deutschen Zivilgerichte, aber auch durch gezielte „Verzögerungsmaßnahmen“ durch die Gegenseite, besteht die Gefahr, dass diese Frist vollständig ausgeschöpft werden wird. Diese Frist könnte sich vor allem im Bereich der Kapitalbeschaffung oft als zu lang erweisen.
Sollte Powerbags sich nicht mit dem Kläger einigen (was wahrscheinlich ist) dann dürfte das UmwG greifen!. Hier eine Info wie es dann weiter gehen kann (Freigabenverfahren):
Kernstück der Reform des Anfechtungsrechts ist das künftig in § 246a AktG geregelte Freigabeverfahren. Nach bisheriger Rechtslage lag die Eintragung eines Beschlusses der Hauptversammlung, also eines zentralen Wirksamkeitskriteriums, stets im Ermessen des Registerrichters. In der Praxis der Registergerichte wurden die Eintragung indes regelmäßig verweigert, wenn gegen den Beschluss bereits eine Anfechtungsklage anhängig war.
Der daraus resultierenden Gefahr eine Dauerblockade von Hauptversammlungsbeschlüssen durch einzelne Aktionäre soll nunmehr das Freigabeverfahren entgegenwirken. Es findet Anwendung bei allen Klagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) oder einen Unternehmensvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebspachtverträge etc.) zum Gegenstand haben. Analog zum Freigabeverfahren im Rahmen von Umwandlungsbeschlüssen (§ 16 Abs. 3 UmwG) kann sodann in der gerichtlichen Auseinandersetzung auf einen Antrag der Gesellschaft hin festgestellt werden, dass die Erhebung der Anfechtungsklage der Eintragung des Beschlusses nicht entgegensteht und dass etwaige Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Das Registergericht ist an diese Entscheidung gebunden. Allerdings gelten diese Grundsätze nur, falls die Anfechtungsklage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vorrangig erscheint.
Trotz der verbleibenden Unwägbarkeiten, insbesondere im Hinblick auf die vom Gericht durchzuführende Interessenabwägung, bietet das Freigabeverfahren gegenüber der bisherigen Situation weit reichende Verbesserungen zum Schutz der Gesellschaft und der Aktionäre vor dem erpresserischen Potenzial bestimmter einzelner Aktionäre.
Als eine wesentliche Schwäche des Freigabeverfahrens könnte es sich in Zukunft allerdings erweisen, dass das Prozessgericht innerhalb einer Frist von drei Monaten über den Freigabeantrag entscheiden soll. Angesichts einer chronischen Überlastung der deutschen Zivilgerichte, aber auch durch gezielte „Verzögerungsmaßnahmen“ durch die Gegenseite, besteht die Gefahr, dass diese Frist vollständig ausgeschöpft werden wird. Diese Frist könnte sich vor allem im Bereich der Kapitalbeschaffung oft als zu lang erweisen.
14.06.07 17:26
#183
Spätmerker
ck2004
denke, dass genügend Kapital vorhanden ist bis zur Erstellung der ersten Solarteile. Der Bau geht beruhigender Weise sehr schnell voran, ohne finanzielle Mittel wäre dies nicht
möglich.
möglich.
14.06.07 17:42
#184
nagual
gut zu wissen, dass jemand den Kurs
aktuell aufhalten will oder vielleicht sogar muss. das zeugt nicht gerade von desinteresse. der trend lässt sich so nicht aufhalten.
14.06.07 17:44
#185
CK2004
Kapital
Powerbags benötigt die Kapitalerhöhung nicht mehr - da hast du recht!
Zum einen weil der Ankauf der Aktien der Lichtenergiewerke AG wegfällt (entspricht der Höhe der Kapitalerhöhung) und zum anderen stellen die Hauptinvestoren 1,5 Mio an Kapitalmittel bereit. Aus dem Verkauf der 4 MWp-Anlage an die KG erwirtschaftet Powerbags im übrigen einen Gewinn von 4 Mio Euro!!!
Deshalb dürfte Powerbags auch geschrieben haben, dass man mittels Freigabeverfahren (UmwG) die Kapitalerhöhung durchdrücken will - von einer angestrebten Einigung mit dem Kläger war da keine Rede mehr!
Powerbags benötigt die Kapitalerhöhung nicht mehr - da hast du recht!
Zum einen weil der Ankauf der Aktien der Lichtenergiewerke AG wegfällt (entspricht der Höhe der Kapitalerhöhung) und zum anderen stellen die Hauptinvestoren 1,5 Mio an Kapitalmittel bereit. Aus dem Verkauf der 4 MWp-Anlage an die KG erwirtschaftet Powerbags im übrigen einen Gewinn von 4 Mio Euro!!!
Deshalb dürfte Powerbags auch geschrieben haben, dass man mittels Freigabeverfahren (UmwG) die Kapitalerhöhung durchdrücken will - von einer angestrebten Einigung mit dem Kläger war da keine Rede mehr!
22.06.07 10:01
#187
Woodstore
wat'n geiles daytrading papier!!
ich dann mal ne woche auf hawaii
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
22.06.07 10:47
#189
JONES999
na klar! wird aber auch zeit das mal etwas Umsatz
in die ganze Sache kommt
22.06.07 11:36
#191
JONES999
Wahrscheinlich,
dieselben Freaks, die den Kurs auf 4 Euro gedrückt haben. Nur ruhig Blut, dit läuft.....
22.06.07 12:59
#193
Seniorboersianer
Vorsicht!
Hinter dem Wert steckt keine Substanz!
Ist das Papier nicht wert!
22.06.07 13:30
#194
CK2004
Seniorbörsianer
...nenne doch man ein paar Gründe für deine Ausage - oder ist dir das gerade so eingefallen?
...nenne doch man ein paar Gründe für deine Ausage - oder ist dir das gerade so eingefallen?
22.06.07 13:30
#195
Woodstore
muss auch nicht, senior
solange es noch zwei tage so volatil ist, dann kann ich mich
nämlich zur ruhe setzen!
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
nämlich zur ruhe setzen!
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
22.06.07 13:32
#196
Spätmerker
Seniorboersianer
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
wären Sie so freundlich, Ihre hier im Forum getätigte Aussage durch weitere Ausführungen mit Hilfe weiterer Fakten zu untermauern.
Vielen Dank
Ihr Spätmerker
wären Sie so freundlich, Ihre hier im Forum getätigte Aussage durch weitere Ausführungen mit Hilfe weiterer Fakten zu untermauern.
Vielen Dank
Ihr Spätmerker
22.06.07 14:38
#198
CK2004
Seniorbörsianer II
Mag ja sein dass du aufgrund eigener, leidvoller Erfahrungen mit Russoil (die Aktie hätte ich nicht mal mit der Kneifzange angefasst) jetzt andere warnen willst - das ist ja grundsätzlich ehrenhaft.
Aber du solltest aus dem Russsoil-Debakel doch zumindestens gelernt haben, dass man selber recherchieren muss (und da es reicht sicherlich nicht nur den Artikel von GSC Research zu lesen um sich eine Meinung zu bilden). Geh doch einfach mal auf die Homepage von powerbags in informiere dich! (vor allem der letzte Newsletter Juni 07). Wenn du dann immer noch der Meinung bist, dass das hier eine Luftnummer mit fehlender Substanz ist, dann bin ich gerne bereit mit dir darüber zu diskutieren - vielleicht überzeugst du mich ja auch!
Und damit du nicht noch einmal auf eine amerikanische Aktie reinfällst, ein Link wo die einiges über die jeweilige amerikanische/canadische Firma erfahren kannst!
http://finance.yahoo.com/q/is?s=RUSO.OB&annual
(einfach die Leiste links mal durchclicken! - am wichtigsten ist "SEC filings" - da die Unternehmen quartalsweise der SEC einen wahrheitsgemäßen Bericht erstatten müssen)
Aber du solltest aus dem Russsoil-Debakel doch zumindestens gelernt haben, dass man selber recherchieren muss (und da es reicht sicherlich nicht nur den Artikel von GSC Research zu lesen um sich eine Meinung zu bilden). Geh doch einfach mal auf die Homepage von powerbags in informiere dich! (vor allem der letzte Newsletter Juni 07). Wenn du dann immer noch der Meinung bist, dass das hier eine Luftnummer mit fehlender Substanz ist, dann bin ich gerne bereit mit dir darüber zu diskutieren - vielleicht überzeugst du mich ja auch!
Und damit du nicht noch einmal auf eine amerikanische Aktie reinfällst, ein Link wo die einiges über die jeweilige amerikanische/canadische Firma erfahren kannst!
http://finance.yahoo.com/q/is?s=RUSO.OB&annual
(einfach die Leiste links mal durchclicken! - am wichtigsten ist "SEC filings" - da die Unternehmen quartalsweise der SEC einen wahrheitsgemäßen Bericht erstatten müssen)
22.06.07 17:24
#200
CK2004
Spiel
Ich würde auf eine Abtasten der "Gegner" tippen - jedesmal wenn der Kurs nachgibt, wird das Bid wieder aufgefüllt. Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich nicht mehr auf Short spekulieren, da offensichtlich mindestens ein (größerer) Käufer im Markt ist. Man konnte in den vergangenen Tagen bei der Kursfeststellung gegen 13 Uhr 30 auch sehen, dass auf der Bid-Seite verdeckte Order liegen. Wird auf jeden Fall eine interessante kommende Woche - mit voraussichtlich weiter steigenden Kursen.

