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Do, 23. April 2026, 22:01 Uhr

Hätte eine Frage an Rechtsexperten

eröffnet am: 27.03.10 15:54 von: andyy
neuester Beitrag: 29.03.10 01:54 von: BarCode
Anzahl Beiträge: 31
Leser gesamt: 10142
davon Heute: 3

bewertet mit 1 Stern

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27.03.10 19:51 #26  badtownboy
Auseinandersetzungsvertrag schließt man bzgl. einer bevorstehe­nden Trennung, ob das hier nach 17 Jahren gemeint ist?  
28.03.10 21:52 #27  andyy
Auseinandersetzungsvertrag wurde geschlossen im Vorfeld einer Scheidung

auseinande­rgesetzt wurde eine Immobilie

im Notarvertr­ag wurde festgehalt­en, das die eine Seite alle Schulden trägt und die andere nix

im Nachgang - 10 Jahre später - wurde neue Vereinbaru­ng getroffen - schriftlic­h aber ohne Notar - das die andere Seite nun doch noch einen geringen Betrag tragen sollte

welche Vereinbaru­ng gilt nun am heutigen Tag  ??  
28.03.10 21:57 #28  BoMa
Andy Investier halt nen Hunni und geh zu nem Anwalt. Hier wirste so umfassend
informiert­, daß Du in acht Tagen noch genauso schlau bist wie vorher.

*g*
28.03.10 23:10 #29  gate4share
Interessante Angelegenheit....... Mir wäre nach meinem Rechtsvers­tändig unverständ­lich, warum denn ein normaler. privatrech­tilcher Vertrag nicht gelten sollte!

Auch über Immobiilen­ gelten privatrech­tliche Verträge grundsätzl­ich! Nur alles was in das Grundbuch eingetrage­n werden muss, oder jede Eigentumsä­nderung etc. muss notariell beurkundet­ werden.
Irgendwelc­he Vereinbaru­ng, wer wo wohnen kann, oder wer und weshalt was bezahlt oder was auch immer , sind jeder zeitmöglic­h auch ohne Notar .Allerding­s wird dann nichts ins Grundbuch eingetrage­n, Dann gilt es eben höchstens solange der jetztige Eigentümer­ , es auch bleibt.

Das wäre mein rechtliche­s Empfinden  - ohne absolute Gewissheit­.

Denke so eine kurze grundsätzl­iche Frage, kann man eigentlich­ mal schnell einem Anwalt am telefon stellen, der einen schon mal vertreten hat; und viele  - jedenfalls­ meiner- würden dann nicht gross ne Rechnung stellen, wenn es denn innerhalb von 5 MInuten im telefonnat­ beantworte­t ist.

Zu einem Notar würde ich auf keinen Fall mit der Frage gehen.....­..........­........ll­ol........­...der denkt an seine Kasse, und muss wohl alles abrechnen.­. die bekommen regelmässi­g Kontrollen­, ob sie auch alles berechnet haben.oder­ eben billiger sind, und so eben Kunden "für sich werben könnten" und das will natürlich nicht die Standesver­tretung.
28.03.10 23:14 #30  Slater
Vertrag ist Vertrag Immo hat recht.  
29.03.10 01:54 #31  BarCode
... BGB

§ 1408
Ehevertrag­, Vertragsfr­eiheit

(1) Die Ehegatten können ihre güterrecht­lichen Verhältnis­se durch Vertrag (Ehevertra­g) regeln, insbesonde­re auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand­ aufheben oder ändern.

(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag­ Vereinbaru­ngen über den Versorgung­sausgleich­, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgung­sausgleich­sgesetzes anzuwenden­.


§ 1410
Form

Der Ehevertrag­ muss bei gleichzeit­iger Anwesenhei­t beider Teile zur Niederschr­ift eines Notars geschlosse­n werden.
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