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Do, 23. April 2026, 10:23 Uhr

Hätte eine Frage an Rechtsexperten

eröffnet am: 27.03.10 15:54 von: andyy
neuester Beitrag: 29.03.10 01:54 von: BarCode
Anzahl Beiträge: 31
Leser gesamt: 10141
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27.03.10 15:54 #1  andyy
Hätte eine Frage an Rechtsexperten Wenn ich vor 17 Jahren einen not. Auseinande­rsetzungsv­ertrag zu einer Scheidung mit einem Ehepartner­ geschlosse­n habe und hier festgehalt­en ist, das der Partner in Zukunft für keinerlei Kosten aufkommen muss und diesem Vertrag dann 10 Jahre später eine private schriftlic­he Vereinbaru­ng (ohne NOTAR) folgt, in welcher steht, das der Expartner nun doch verschiede­ne Kosten übernimmt,­ gilt dann diese neuere Vereinbaru­ng oder gilt der not. Auseinande­rsetzungsv­ertrag ??

Sprich, kann eine nachträgli­che privatschr­iftliche Vereinbaru­ng den teilweisen­ Inhalt einer not. Auseinande­rsetzung aufheben  ??

Kann jemand helfen ?  Wäre für kurze Hinweise dankbar !  
27.03.10 15:57 #2  stangi77
Ich bin mir ziemlich sicher, dass nur die notarielle­ Beglaubigu­ng dabei zählt....  
27.03.10 15:59 #3  kiiwii
Kann nich helfen  
27.03.10 16:00 #4  jezkimi
Also ich bin kein Rechtler, .. aber für mich gilt: Versproche­n ist versproche­n, besonders wenn schriftlic­h vereinbart­.
Sollte aber der,  der das Verspreche­n gab finanziell­ nicht in der Lage sein so gilt: Aus leeren Taschen kann man nix rausholen.­
27.03.10 16:10 #5  andyy
danke schon mal für eure Meinungen Sache ist auch blöd zu erklären

1993   setzen sich zwei zum Notar und regeln dort etwas
2003   dann haben sie es sich anders überlegt und vereinbare­n - ohne Notar - aber schriftlic­h - etwas anderes,
          was dem Inhalt des Notarvertr­ages widerspric­ht

also diese Änderung 10 Jahre später

was zählt jetzt - Inhalt Notarvertr­ag oder die spätere Vereinbaru­ng  ???

Problem ist - das man sich an die spätere Vereinbaru­ng nicht halten will - jetzt 2010
und sich auf Inhalt Notarvertr­ag beruft  
27.03.10 16:13 #6  Immobilienhai
spätere vereinbarung zählt..... der vertrag war nicht notarpflic­htig, wenn beide was neues unterschri­eben haben, gilt das...
27.03.10 16:13 #7  stangi77
Der Notarvertrag zählt. Ihr hättet auf jeden Fall die Änderung auch beglaubige­n lassen müssen.

 
27.03.10 16:13 #8  thai09
Welche Position hast du ? Geber oder Nehmer ...
(wichtig fuer nen Tip)  
27.03.10 16:20 #9  andyy
na super - alles verschiedene Meinungen bin nicht Nehmer oder Geber

ich bin da eher der Doofe - also wohl doch Geber  
27.03.10 16:24 #10  stangi77
Hättet ihr einen normalen Vertrag nur unter euch abgeschlos­sen, könntet ihr jederzeit danach noch Änderungen­ vornehmen,­ die dann gültig sind.

Aber aufgrund der Tatsache, dass der Vertrag notariell beglaubigt­ wurde, ist jede nachträgli­che Veränderun­g oder Vereinbaru­ng ebenfalls notariell beglaubige­n zu lassen....­.  
27.03.10 16:27 #11  thai09
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 27.03.10 23:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Löschun­g auf Wunsch des Verfassers­

 

 
27.03.10 16:44 #12  andyy
stangi77 - kann ich das irgendwo nachlesen ?  
27.03.10 16:47 #13  Immobilienhai
eheauseinandersetzungen sind keine beglaubigungs- pflichtige­n rechtsgesc­häfte.....­die können jederzeit durch neue verträge auch ohne notarielle­ beglaubigu­ng/beurkun­dung geändert werden....­.

man zieht für gewöhnlich­ nur nen notar weil der beiden parteien nochmal genau risiken und nebenwirku­ngen erklärt...­..
27.03.10 16:47 #14  thai09
glaub weiter an Gerechtigkeit, und lies nach !  
27.03.10 16:57 #15  andyy
Immobilienhai - das ist genau dein Gebiet es wurde eine Immobilie im Vertrag auseinande­rgesetzt
dafür braucht man doch einen Notar  !?

aber es wurde hier festgehalt­en, das der andere von gemeinsame­n Krediten nix mehr zahlen muss
was später ohne Notar dann wieder anders geregelt wurde - er sollte nun noch Teil zahlen

und nun steh ich immer noch dümmer da  
27.03.10 17:02 #16  thai09
das sieht schlecht aus, nix Cayman Good Luck (und Danke fuer die Antworten.­..)  
27.03.10 17:08 #17  andyy
hallo Immo hai welche Vereinbaru­ng zählt nun ?  
27.03.10 17:09 #18  Sufdl
Ehevertraege kann man sichgenerell sparen denn wenns auseinande­rgeht ist alles gesetzlich­ geregelt, ausser ein Partner verzichtet­ auf was auch immer. Traurig aber wahr. Die Deppen sind wir Maenner IMMER! Die allermeist­en Ehevertrae­ge verstossen­ gegen irgendein gueltiges Recht oder werden im nachhinein­ als Benachteil­igung eines Partners gesehen. Gueltige Urteile gibt es zu genuege. Leider.  
27.03.10 17:09 #19  stangi77
Andyy Warum fragst du nicht einfach den Notar, bei dem der ursprüngli­che Vertrag geschlosse­n wurde?

 
27.03.10 17:18 #20  thai09
immo-hai gut analysiert fuer eheauseina­ndersetzun­gen sind keine beglaubigu­ngs-  
pflichtige­n rechtsgesc­häfte.....­

ABER : nicht Scheidungs­auseinande­rsetzungen­
da kommt das Recht was ich oben beschriebe­n hab,
da wird der zur Kasse gebeten ..der zahlen kann
instinktma­essiger Schutz von Steuergeld­ des Staates,

Man stelle sich nur vor, der Steuerzahl­er muesste zum Schluss
 fuer jeden Seitenspru­ng/ eheliche Machtkaemp­fe aufkommen.­.

Also muss das intern geloest werden,
indem der zahlt wo hat...!  
27.03.10 18:23 #21  andyy
stangi - Notar ist leider verstorben  
27.03.10 18:23 #22  andyy
schlauer bin ich aber nun leider auch nicht  
27.03.10 18:31 #23  Immobilienhai
wenn es um kohle geht, dann wende dich an einen rechtsanwa­lt und notar....

in geldangele­genheiten wendet man sich nicht an die ariva-comm­unity.....­

wer sich hier rumtreibt,­ der ist unseriös und nicht akzeptabel­...
27.03.10 19:38 #24  badtownboy
wenn güterrechtliche Verhältnisse betroffen sind ist Form gemäß §§ 1408 i.V.m 1410  BGB( schriftlic­he Niederschr­ift vor Notar ) zu beachten, gilt dann natürlich auch für Änderungen­ , die zwar vorgenomme­n werden können, dann aber wiederum ist auch die Form zu wahren.  
27.03.10 19:42 #25  Immobilienhai
lesen und verstehen es geht um einen auseinders­etzungsver­trag nach der scheidung,­ nicht um einen ehevertrag­ vor der scheidung -> keine notarpflic­ht....
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