Hätte eine Frage an Rechtsexperten
27.03.10 15:54
#1
andyy
Hätte eine Frage an Rechtsexperten
Wenn ich vor 17 Jahren einen not. Auseinandersetzungsvertrag zu einer Scheidung mit einem Ehepartner geschlossen habe und hier festgehalten ist, das der Partner in Zukunft für keinerlei Kosten aufkommen muss und diesem Vertrag dann 10 Jahre später eine private schriftliche Vereinbarung (ohne NOTAR) folgt, in welcher steht, das der Expartner nun doch verschiedene Kosten übernimmt, gilt dann diese neuere Vereinbarung oder gilt der not. Auseinandersetzungsvertrag ??
Sprich, kann eine nachträgliche privatschriftliche Vereinbarung den teilweisen Inhalt einer not. Auseinandersetzung aufheben ??
Kann jemand helfen ? Wäre für kurze Hinweise dankbar !
Sprich, kann eine nachträgliche privatschriftliche Vereinbarung den teilweisen Inhalt einer not. Auseinandersetzung aufheben ??
Kann jemand helfen ? Wäre für kurze Hinweise dankbar !
27.03.10 15:57
#2
stangi77
Ich bin mir ziemlich sicher,
dass nur die notarielle Beglaubigung dabei zählt....
27.03.10 16:00
#4
jezkimi
Also ich bin kein Rechtler, ..
aber für mich gilt: Versprochen ist versprochen, besonders wenn schriftlich vereinbart.
Sollte aber der, der das Versprechen gab finanziell nicht in der Lage sein so gilt: Aus leeren Taschen kann man nix rausholen.
Sollte aber der, der das Versprechen gab finanziell nicht in der Lage sein so gilt: Aus leeren Taschen kann man nix rausholen.
27.03.10 16:10
#5
andyy
danke schon mal für eure Meinungen
Sache ist auch blöd zu erklären
1993 setzen sich zwei zum Notar und regeln dort etwas
2003 dann haben sie es sich anders überlegt und vereinbaren - ohne Notar - aber schriftlich - etwas anderes,
was dem Inhalt des Notarvertrages widerspricht
also diese Änderung 10 Jahre später
was zählt jetzt - Inhalt Notarvertrag oder die spätere Vereinbarung ???
Problem ist - das man sich an die spätere Vereinbarung nicht halten will - jetzt 2010
und sich auf Inhalt Notarvertrag beruft
1993 setzen sich zwei zum Notar und regeln dort etwas
2003 dann haben sie es sich anders überlegt und vereinbaren - ohne Notar - aber schriftlich - etwas anderes,
was dem Inhalt des Notarvertrages widerspricht
also diese Änderung 10 Jahre später
was zählt jetzt - Inhalt Notarvertrag oder die spätere Vereinbarung ???
Problem ist - das man sich an die spätere Vereinbarung nicht halten will - jetzt 2010
und sich auf Inhalt Notarvertrag beruft
27.03.10 16:13
#6
Immobilienhai
spätere vereinbarung zählt.....
der vertrag war nicht notarpflichtig, wenn beide was neues unterschrieben haben, gilt das...
27.03.10 16:13
#7
stangi77
Der Notarvertrag zählt.
Ihr hättet auf jeden Fall die Änderung auch beglaubigen lassen müssen.
27.03.10 16:20
#9
andyy
na super - alles verschiedene Meinungen
bin nicht Nehmer oder Geber
ich bin da eher der Doofe - also wohl doch Geber
ich bin da eher der Doofe - also wohl doch Geber
27.03.10 16:24
#10
stangi77
Hättet ihr einen normalen Vertrag
nur unter euch abgeschlossen, könntet ihr jederzeit danach noch Änderungen vornehmen, die dann gültig sind.
Aber aufgrund der Tatsache, dass der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist jede nachträgliche Veränderung oder Vereinbarung ebenfalls notariell beglaubigen zu lassen.....
Aber aufgrund der Tatsache, dass der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist jede nachträgliche Veränderung oder Vereinbarung ebenfalls notariell beglaubigen zu lassen.....
27.03.10 16:27
#11
thai09
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 27.03.10 23:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 27.03.10 23:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
27.03.10 16:47
#13
Immobilienhai
eheauseinandersetzungen sind keine beglaubigungs-
pflichtigen rechtsgeschäfte.....die können jederzeit durch neue verträge auch ohne notarielle beglaubigung/beurkundung geändert werden.....
man zieht für gewöhnlich nur nen notar weil der beiden parteien nochmal genau risiken und nebenwirkungen erklärt.....
man zieht für gewöhnlich nur nen notar weil der beiden parteien nochmal genau risiken und nebenwirkungen erklärt.....
27.03.10 16:57
#15
andyy
Immobilienhai - das ist genau dein Gebiet
es wurde eine Immobilie im Vertrag auseinandergesetzt
dafür braucht man doch einen Notar !?
aber es wurde hier festgehalten, das der andere von gemeinsamen Krediten nix mehr zahlen muss
was später ohne Notar dann wieder anders geregelt wurde - er sollte nun noch Teil zahlen
und nun steh ich immer noch dümmer da
dafür braucht man doch einen Notar !?
aber es wurde hier festgehalten, das der andere von gemeinsamen Krediten nix mehr zahlen muss
was später ohne Notar dann wieder anders geregelt wurde - er sollte nun noch Teil zahlen
und nun steh ich immer noch dümmer da
27.03.10 17:02
#16
thai09
das sieht schlecht aus, nix Cayman
Good Luck (und Danke fuer die Antworten...)
27.03.10 17:09
#18
Sufdl
Ehevertraege kann man sichgenerell sparen
denn wenns auseinandergeht ist alles gesetzlich geregelt, ausser ein Partner verzichtet auf was auch immer. Traurig aber wahr. Die Deppen sind wir Maenner IMMER! Die allermeisten Ehevertraege verstossen gegen irgendein gueltiges Recht oder werden im nachhinein als Benachteiligung eines Partners gesehen. Gueltige Urteile gibt es zu genuege. Leider.
27.03.10 17:09
#19
stangi77
Andyy
Warum fragst du nicht einfach den Notar, bei dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde?
27.03.10 17:18
#20
thai09
immo-hai gut analysiert fuer
eheauseinandersetzungen sind keine beglaubigungs-
pflichtigen rechtsgeschäfte.....
ABER : nicht Scheidungsauseinandersetzungen
da kommt das Recht was ich oben beschrieben hab,
da wird der zur Kasse gebeten ..der zahlen kann
instinktmaessiger Schutz von Steuergeld des Staates,
Man stelle sich nur vor, der Steuerzahler muesste zum Schluss
fuer jeden Seitensprung/ eheliche Machtkaempfe aufkommen..
Also muss das intern geloest werden,
indem der zahlt wo hat...!
pflichtigen rechtsgeschäfte.....
ABER : nicht Scheidungsauseinandersetzungen
da kommt das Recht was ich oben beschrieben hab,
da wird der zur Kasse gebeten ..der zahlen kann
instinktmaessiger Schutz von Steuergeld des Staates,
Man stelle sich nur vor, der Steuerzahler muesste zum Schluss
fuer jeden Seitensprung/ eheliche Machtkaempfe aufkommen..
Also muss das intern geloest werden,
indem der zahlt wo hat...!
27.03.10 18:31
#23
Immobilienhai
wenn es um kohle geht, dann wende dich an einen
rechtsanwalt und notar....
in geldangelegenheiten wendet man sich nicht an die ariva-community.....
wer sich hier rumtreibt, der ist unseriös und nicht akzeptabel...
in geldangelegenheiten wendet man sich nicht an die ariva-community.....
wer sich hier rumtreibt, der ist unseriös und nicht akzeptabel...
27.03.10 19:38
#24
badtownboy
wenn güterrechtliche Verhältnisse betroffen sind
ist Form gemäß §§ 1408 i.V.m 1410 BGB( schriftliche Niederschrift vor Notar ) zu beachten, gilt dann natürlich auch für Änderungen , die zwar vorgenommen werden können, dann aber wiederum ist auch die Form zu wahren.
27.03.10 19:42
#25
Immobilienhai
lesen und verstehen
es geht um einen auseindersetzungsvertrag nach der scheidung, nicht um einen ehevertrag vor der scheidung -> keine notarpflicht....
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