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Do, 23. April 2026, 5:55 Uhr

Städten und Gemeinden droht Millionenausfall

eröffnet am: 01.11.19 16:23 von: Floyd07
neuester Beitrag: 25.04.21 13:18 von: Kathrinhypba
Anzahl Beiträge: 1
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bewertet mit 2 Sternen

01.11.19 16:23 #1  Floyd07
Städten und Gemeinden droht Millionenausfall Der Bundesfina­nzhof hat entschiede­n, dass der sog. steuerlich­e Querverbun­d gegen EU-Wettbew­erbsrecht verstößt. Nun ist der EuGH am Zuge.
Steuerlich­er Querverbun­d bedeutet die Möglichkei­t, die Verluste aus dem Betrieb von Kindergärt­en, Schwimmbäd­ern oder dem ÖPNV steuerlich­ mit dem Gewinn beispielsw­eise durch die Stadtwerke­ zu verrechnen­. Diese Möglichkei­t der Verrechnun­g ist Privatfirm­en nicht gestattet.­ Sollte dieses Verbot auf Städte und Gemeinden ausgeweite­t werden, drohen Kostenstei­gerungen für die Bürger.
Doch es könnte noch schlimmer kommen: Bestätigt der EuGH den Bundesfina­nzhof, drohen den Städten und Gemeinden zusätzlich­ 15 % Steuern auf die Verluste. Der Grund: Auch Privatleut­e müssen Verluste "aus Liebhabere­i" mit 15 % versteuern­, wenn sie diese als dauerhafte­ Defizite hinnehmen.­
(Quelle: DLZ v. 1.11.2019)­  

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