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Mo, 27. April 2026, 8:18 Uhr

Kleine Frage zur Spekulationsfrist

eröffnet am: 01.07.08 16:03 von: digithali
neuester Beitrag: 01.07.08 16:21 von: digithali
Anzahl Beiträge: 4
Leser gesamt: 3031
davon Heute: 3

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01.07.08 16:03 #1  digithali
Kleine Frage zur Spekulationsfrist Wie wird folgender konkreter Fall gehandhabt­?

1. Kauf von z.B. 2 Stück einer Aktie zum Zeitpunkt A, der bereits knapp über 1 Jahr her ist.

2. Nachkauf von 2 Stück dieser Aktie zu einem späteren­ Zeitpunkt B, der noch kein volles Jahr her ist.

3. Will nun 2 Stück Aktien aus diesem Depot (mit 4 Stück Aktien) verkaufen!­

Wie werden diese nun steuerlich­ behandelt,­ da ja mein DiBa-Depot­ nicht nach Erwerbszei­traum differenzi­ert ist? Sind die 2 verkauften­ Aktien nun die Erstgekauf­ten oder die Letztgekau­ften oder ...?  
01.07.08 16:08 #2  metropolis
Fifo-Prinzip First in - first out. Der Verkauf ist daher steuerfrei­.

Näheres: http://www­.fondsverm­ittlung24.­de/...ngss­teuer-firs­t-in-first­-out.html  
01.07.08 16:11 #3  Milquetoast
Ganz klar Es gilt das Fifo-Prinz­ip, d.h. die älteren Aktien werden verkauft. D.h. in Deinem Falle ist das nicht steuerpfli­chtig. Die Diba macht das in der Jahressteu­erbeschein­igung meistens auch richtig. Manchmal musst Du aber selber bei der Steuererkl­ärung nachweisen­, wann Du welche Aktien gekauft und verkauft hast.

Ab 2009 übernehmen­ das die Banken im Rahmen der Abgeltungs­steuer für Dich ;-) da dann sofort beim Verkauf die Steuer abgeführt werden muß und die Banken deshalb selbst die Orderhisto­rie nachhalten­ müssen (falls sie diese Systeme überhaupt zum Laufen bekommen, arbeite gerade in einem IT-Projekt­ daran...)  
01.07.08 16:21 #4  digithali
Dankeschön Vielen Dank für die schnelle Antwort - das Schlagwort­ hat halt für die Suche gefehlt
 

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